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- 22. Oktober 2009 1 Min.
Das österreichische Parlament hat die pauschale Rehabilitierung von Deserteuren und "Kriegsverrätern" beschlossen. Auch Urteile gegen Homosexuelle können aufgehoben werden.
Das Gesetz wurde vom Nationalrat mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen verabschiedet. Dagegen stimmten die rechtspopulistische Freiheitliche Partei (FPÖ) und das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), die Partei des verstorbenen Jörg Haider.
Nazi-Verurteilungen aufgrund der Homosexualität werden nicht pauschal aufgehoben; hier ist eine Fall-zu-Fall-Prüfung vorgesehen. Die Große Koalition argumentiert, dass nur solche Fälle aufgehoben werden sollen, die nicht geltendes Recht berühren – etwa wenn es sich um Sex mit Minderjährigen handelt.
Urteile der Nazi-Justiz gegen Homosexuelle sollen aufgehoben werden. Hier soll allerdings von Fall zu Fall geprüft werden, ob sie noch geltendes Recht berühren, beispielsweise ob Minderjährige betroffen waren. Betroffene müssen einen Antragauf Rehabilitation beim Straflandesgericht Wien stellen.
Österreich hat Homosexualität im Jahre 1971 legalisiert. Seit 2002 gilt dasselbe Schutzalter für Hetero- und Homosexuelle. Im kommenden Jahr will die Alpenrepublik ein Lebenspartnerschaftsgesetz einführen. (dk)













