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- 03. November 2009 3 Min.
Tschechien macht den Weg für den EU-Reformvertrag frei: Damit kann auch die Grundrechtecharta in Kraft treten, die ausdrücklich den Diskriminierungschutz von Lesben und Schwulen festschreibt.
Das tschechische Verfassungsgericht festgestellt, dass der Vertrag von Lissabon nicht gegen die nationale Verfassung verstößt – und damit in Kraft treten kann. Der euroskeptische Präsident Václav Klaus hat damit sein letztes Argument gegen den Vertrag verloren und wird das Papier wahrscheinlich in Kürze unterzeichnen, so dass es noch dieses Jahr Gültigkeit erlangen kann. In dem Vertrag wird verbindlich auf die Grundrechtecharta verwiesen, die damit europäisches Recht wird.
Die Charta war bereits 2000 beschlossen worden und wurde 2004 in die europäische Verfassung integriert, um ihr größeres Gewicht zu geben. Die Verfassung scheiterte daraufhin allerdings in Volksabstimmungen in den Niederlanden sowie Frankreich. 2007 einigte sich die EU dann auf den Vertrag von Lissabon, der einen Teil der Reformen der Verfassung ersetzen sollte. Dieser wurde zwar 2008 von Irland in einem Volksentscheid abgelehnt, ein Jahr später stimmten die Iren nach Zugeständnissen der EU aber zu. Im Huckepackverfahren wird die Grundrechtecharta mit dem Vertrag von Lissabon damit verbindlich sein.
Grundrechtecharta gilt in drei EU-Ländern nicht
Das ist allerdings nicht ganz gelungen: Die Grundrechtecharta wird nur in 24 der 27 EU-Staaten gelten: Großbritannien erwirkte ein Opt-out, weil die Labour-Regierung glaubte, dass so Streiks auf der Insel erleichtert werden könnten. Auch Präsidenten von Polen und Tschechien befürchteten einen Verlust der Souveränität ihrer Länder. Sowohl Lech Kaczynski als auch Václav Klaus sprachen sich insbesondere gegen den Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben aus, weil damit Nationalstaaten Homo-Rechte "aufgezwungen" werden könnten. Beide Politiker lehnen Homo-Rechte strikt ab. Kaczynski hatte als Warschauer Bürgermeister CSDs verboten, während Klaus erfolglos versuchte, die vom tschechischen Parlament beschlossene Einführung von Eingetragenen Partnerschaften zu verhindern. In diesen drei Ländern können sich Bürger bei juristischen Auseinandersetzungen damit nicht auf die EU-Grundrechtecharta berufen.
Auch in Deutschland war der Vertrag von Lissabon umstritten: Als einzige Partei hat sich die Linke gegen den Vertrag gewehrt und wurde dabei von Teilen der CSU unterstützt. Die Euroskeptiker an beiden Polen des polischen Spektrums befürchteten etwa, dass Deutschland an Souveränität verlieren könnte und bemängelten, dass der Vertrag keine ausreichende Verbesserung des EU-Demokratiedefizits liefere.
Kernstück des Vertrags von Lissabon ist vereinfachter Abstimmungsmodus, der einer größeren EU gerecht wird. Einzelne Staaten sollten zukünftig nicht mehr so leicht Entscheidungen blockieren können. Außerdem solle die Zusammenarbeit verstärkt werden, etwa in der Verteidigungspolitik. Zudem soll die Grundrechtecharta dafür sorgen, dass alle Mitgliedsländer die Rechte der Bürger achten. Erstmals hat die EU damit diese Grundrechte in einem verständlichen Papier niedergelegt. In Artikel 21 werden dabei Diskriminierungsmerkmale definiert, die weiterführender sind als das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz. Neben sexueller Ausrichtung sind etwa auch Diskriminierungen aufgrund genetischer Merkmale oder des Vermögens verboten. (dk)
Links zum Thema:
» EU-Grundrechtecharta
» Vertrag von Lissabon
Mehr zum Thema:
» EU-Grundrechtecharta unterzeichnet (12.12.07)
» Irland stoppt EU-Grundrechtecharta (13.06.08)















Die Grundrechtecharta ist rechtsverbindlich innerhalb der EU außer in drei Mitgliedsstaaten, und es ist schön, das dort der Diskriminierungsschutz auch die sexuelle Ausrichtung erfaßt. Damit ist die EU-Grundrechtecharta in diesem Punkt sogar besser als unser Grundgesetz, wo dies in Artikel 3 GG immer noch nicht eingefügt ist.
Die EU bringt die Länder Europas näher zueinander, schafft Wohlstand und Arbeitsplätze und sichert insbesondere den Frieden - eine so lange Friedensepoche (rund 65 Jahre mittlerweile) hatten wir in Deutschland noch nie.
Nebenbeibemerkt aber sei noch angemerkt: einen Türkeibeitritt der EU bin ich eher sehr abgeneigt gegenüber, da gebe ich Angela Merkel Recht, dass eine privilegierte Partnerschaft der EU zur Türkei ausreicht.