https://queer.de/?11306
- 03. November 2009 2 Min.
Noch ist unsicher, wann die Bundesregierung das Karlsruher Urteil zur Gleichstellung von Homo-Paaren umsetzt; der LSVD fordert daher: "Jetzt müsst Ihr aktiv werden!".
Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem entschieden, dass Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen, wenn das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft in dem betreffenden Punkt mit der Ehe vergleichbar ist (queer.de berichtete). Damit stellte es alle Benachteiligungen – etwa im Einkommenssteuerrecht – auf den Prüfstand. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat zwar darauf reagiert und die Gleichstellung in dieser Legislaturperiode in Aussicht gestellt (queer.de berichtete). Einen festen Zeitplan nannten CDU/CSU und FDP aber nicht. Die Regierung sagte auch nicht, ob die Gesetzesänderungen rückwirkend gelten werden.
LSVD-Sprecher Manfred Bruns verweist darauf, dass gegenwärtig mehrere Lebenspartner in Gerichtsverfahren gegen die Benachteiligung kämpfen. Die Bundesregierung könne daher leichter von einer schnellen und rückwirkenden Gesetzesänderung überzeugt werden, wenn das Ausmaß der Unzufriedenheit bekannt wird: "Deshalb müsst Ihr jetzt aktiv werden und entsprechende Anträge bei Euren Besoldungsstellen, Versorgungswerken und Zusatzversorgungskassen sowie bei den Finanzämtern stellen bzw. die Fortsetzung ruhender Verfahren beantragen", erklärte Bruns.
LSVD hilft bei Einsprüchen
Der LSVD bietet daher auf seiner Website Mustertexte für benachteiligte Lebenspartner an. Der Verband bietet Aktivisten zudem an, ihre Anträge und Schriftsätze vor dem Absenden gegenzulesen. Der Verband ist per E-Mail unter recht@lsvd.de zu erreichen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde 2001 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen. CDU-regierte Bundesländer verhinderten aber im Bundesrat die vollständige Gleichstellung. Deshalb werden gleichgeschlechtliche Paare etwa im Einkommenssteuerrecht wie Fremde behandelt. Die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen klagten in Karlsruhe zudem gegen das Gesetz. Sie argumentierten, dass die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz verstoßen würde. Die Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Seitdem versuchen Homo-Aktivisten durch Klagen die Gleichbehandlung zu erzwingen. (dk)
Mehr zum Thema:
» Einspruch, Finanzamt! (11.02.08)















Steuerklasse 1: Singles
Steuerklasse 2: Paare
Steuerklasse 3: Personen, die zwei Arbeitsverhältnisse haben
Damit wäre jedem geholfen!