Ein 40-Jähriger ist in Köln zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er Sexdates heimlich gefilmt und ins Internet gestellt hatte.
Von Carsten Weidemann
Das Amtsgericht Köln hat in der letzten Woche einen 40-jährigen Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil dieser heimlich seine flüchtigen Sexdates beim gemeinsamen Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung filmte - und diese Aufnahmen ins Internet stellte.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, hätten drei Männer Strafanzeige gestellt, nachdem sie sich auf einer Porno-Video-Webseite wiederfanden. Nun musste sich der Mann wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" vor dem Amtsgericht verantworten.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte gab die Aufnahmen zu, dem "KSTA"-Bericht zufolge sind wohl noch deutlich mehr Personen gefilmt worden. Er habe seine sexuellen Kontakte aber nur zu seinem "persönlichen Schutz" gefilmt, ein Hochladen habe er nicht beabsichtigt, erklärte der Mann. Er habe vielmehr auf seinem Rechner ein Programm installiert, das regelmäßig Sexfilme aus dem Internet auf seinem Rechner abspeichere. Auf umgekehrten Weg seien dann seine Filme unbeabsichtigt ins Internet gelangt.
Der Richter, der die Tat eine "ziemliche Sauerei" genannt haben soll, verhängte 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je zehn Euro). Der Mitschnitt der Handlungen sei strafbar gewesen, und dass der Angeklagte grob fahrlässig "mit hochprivatem und intimen Material" umgegangen sei, wertete er als strafverschärfend. Eine Absicht, die Videos ins Internet hochzuladen, sei dem Angeklagten "aber nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen".
Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" ist seit 2004 durch den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden. Der schwule Blogger Steven Milverton kritisierte die Geldstrafe im vorliegenden Fall als "ein bisserl wenig". (nb)
sehr gehobene wohnlage in der *****
(jedoch sehr verschuldet), technik im
keller, die linsen gut getarnt. technik war damals
auch nicht ganz so billig. sony nightshot gab es z.b. noch nicht sehr lange.
0.30 uhr musste er nackt in den keller, den "trockner" programmieren. da ich nicht so betrunken wie nackt war, sein partiell offenes
schwules leben kannte, konnte ich den selbstständigen sehr leicht zu annahme
meines richterspruches bewegen.
meine innere dreifaltigkeit (staatsanwalt, anwalt und richter) verurteilten ihn zu 1000.- DM strafe, DM, so kürzte man einst zu geld geronnenes leben ab.
die folgen eines outings in den bereichen seines händlerischen kalorienerwerbs, wären immens ungünstiger ausgefallen.
damit er nicht auf die idee kam, alles nur geträumt zu haben, landete am übernächsten tag
eine cd mit snapshots von ihm, in zuordenbarer umgebung, auf seinem schreibtisch.
humanitas: zweimal 500.- DM
in kenntnis von verjährungsfristen, möchte ich noch anfügen, das opfer mir von der tour hochnotpeinlich erzählten.
ich dachte mir, die sau schnappe ich mir.
geht ja auch mit spass.