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  • 17. November 2009 10 2 Min.

Verpartnerte Beamte in Hessen, Niedersachsen und anderen Bundesländern sollen sich eine rückwirkende und umfassende Gleichstellung erkämpfen.

Von Norbert Blech

Nach der geplanten Anpassung der Landesgesetze an die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) die Entwürfe von Hessen und Niedersachsen zur Gleichstellung im Beamtenrecht scharf kritisiert.

Beide Entwürfe gelten nicht rückwirkend, zudem sehe die Fassung aus Niedersachsen - entgegen einer Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei vom 11. November - keine Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 für verpartnerte Beamte vor, merkte der Verband an. Damit widersprächen die Entwürfe der neuen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

LSVD gibt Unterstützung

"So wird kein Rechtsfriede eintreten", sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Wir raten allen hessischen und niedersächsischen verpartnerten Beamten dringend, die ihnen bisher vorenthaltenen Vergünstigungen (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension) jetzt einzufordern. Das ist auch deshalb geboten, weil Besoldungsansprüche entsprechend § 195 BGB in drei Jahren verjähren." Die Ansprüche auf Familienzuschlag für das Jahre 2006 verjähren mit Ende dieses Jahres, die Frist pausiert allerdings durch einen Antrag auf Zahlung des Familienzuschlags.

Auf Vorschläge der Besoldungsstellen, die Verfahren ruhen zu lassen, sollte man sich nur einlassen, wenn die Besoldungsstellen gleichzeitig auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichten, rät der Verband, der auch Beamten einen entsprechenden Antrag empfiehlt, die in Bundesländern leben, die noch keine weitere Gleichstellung veranlasst haben.

Der LSVD hat dafür Mustertexte verfasst und will Interessierten auch bei der Formulierung und notfalls vor Gericht weiterhelfen.

-w-

#1 TimmAnonym
  • 17.11.2009, 15:41h
  • Auf der einen Seite eine gute Meldung, dass endlich in Niedersachsen und Hessen die Gleichstellung im Landesrecht erfolgt. Das wird schon lange gefordert und benachbarte Bundesländer wie Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz haben es längst umgesetzt.

    Aber Manfred Bruns vom LSVD hat vollkommen Recht, wenn er das Datum des Inkrafttretens aufgreift und dies an den Gesetzentwürfen in den Bundesländern Niedersachsen und Hessen kritisiert und auf eine Rückwirkung der Gesetzentwürfe besteht.

    Gleichwohl es ist ein Fortschritt, was da in Hessen und Niedersachsen kommt. Bin mal gespannt, wann Thüringen nach dem erfolgten Regierungswechsel dieses Thema angeht.
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#2 LorenEhemaliges Profil
  • 17.11.2009, 16:02h
  • Antwort auf #1 von Timm
  • Pardon, aber Niedersachsen sieht keine volle Gleichstellung im Landesbeamtenrecht vor.
    Im Lande des Muster-Schwiegersohns Wulff und
    der Rösler-FDP wird also weiter diskriminiert
    (oder muss das Thiele-, Sander- oder Brunkhorst-
    FDP heißen, wo doch der Rösler gerade dabei ist,
    das Gesundheitswesen zu re- oder deformieren?).
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#3 Timm Anonym