Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?11406
  • 20. November 2009 18 2 Min.

Die schwarz-gelbe Koalition prüft eine Ausweitung der Steuerregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Anfang der Woche war der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regierung Eingetragene Lebenspartnerschaften auch im Beamtenrecht und im Steuerrecht grundsätzlich mit Eheleuten gleichstellen müsse. Ausgangspunkt für die Bewertung ist das jüngste Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Homo-Ehe, das ziemlich deutlich eine Gleichstellung zur Ehe verlangt.

Das Gutachten empfiehlt, das Ehegattensplitting auch auf Lebenspartnerschaften auszudehnen. Sie könnten sich dann, genau wie Verheiratete, beim Finanzamt gemeinsam veranlagen lassen und von Steuervorteilen profitieren.

Die Union warnt allerdings vor einem Schnellschuss bei der Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartner. "Ich bin sehr dafür, dass wir im Interesse der Sache jetzt keine vorschnellen Festlegungen treffen sollten", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg (CDU), der "Süddeutschen Zeitung". "Dies würde diesem sehr sensiblen Thema nicht gerecht."

Im Bundesfinanzministerium hieß es laut der Zeitung, man prüfe das Urteil und die Folgen für das Steuerrecht eingehend. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, sprach sich klar dafür aus, das Ehegattensplitting auszuweiten. Als Erwerbsgemeinschaft hätten Lebenspartner wie Eheleute "verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, ebenfalls leistungsgerecht besteuert zu werden".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hatte bereits vor zwei Tagen das Gutachten gelobt: "Die schwarz-gelbe Koalition ist aufgefordert, ohne Verzögerungen für die vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Recht zu sorgen". Der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Gerhard Schick, äußert sich differenzierter: "Natürlich geht es nicht, dass man nur bei den Pflichten, nicht aber bei den Rechten die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellt." Doch sei das Ehegattensplitting insgesamt nicht sinnvoll. "Ehe- und Lebenspartner sollten individuell besteuert werden, aber jeweils einen Grundfreibetrag bekommen, den sie gegebenenfalls auf den Partner übertragen können."

Wöchentliche Umfrage

» Ehegatten-Splitting auch für Homo-Ehen?
    Ergebnis der Umfrage vom 23.11.2009 bis 30.11.2009
-w-

#1 stephan
  • 20.11.2009, 17:09h
  • "Ich bin sehr dafür, dass wir im Interesse der Sache jetzt keine vorschnellen Festlegungen treffen sollten", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg (CDU), der "Süddeutschen Zeitung". "Dies würde diesem sehr sensiblen Thema nicht gerecht."

    Da verarscht schon wieder jemand in bester Politikermanier die Leute! Was gibt es da denn noch nachzudenken? Der einzige Punkt dürfte wohl der sein, dass die Union möglicherweise einige ewiggestrige Wähler verliert - ansonsten fiele mir da wirklich nichts ein!

    Dann sollen die Unionspolitiker aber auch bitte nicht so tun, als ginge es um die Suche nach der besten Lösung für unser Gemeinwesen, wenn es nur um Parteiinteressen geht. Diese Diskussion dürfen sie gerne hinter verschlossenen Türen abhalten und dann öffentlich kundgeben, wofür sie stehen!

    Von der Sensibilität der Union in dieser Frage habe ich in den vergangenen Jahren zudem wenig gespürt. Vielmehr haben sie alles dafür getan, homosexuelle Menschen in jeder (noch gerade öffentlich vertretbaren Form) zu diskriminieren und zu kränken.

    'Sensible Frage' - da kann man ja nur lachen!
  • Direktlink »
#2 LorenEhemaliges Profil
  • 20.11.2009, 17:32h
  • Antwort auf #1 von stephan
  • Bitte nicht falsch verstehen: Wenn Dautzenberg (CDU) von einem "sensiblen Thema" spricht, bezieht er sich wohl auf die Vorbehalte
    in den eigenen Reihen wie bei vielen Anhängern
    hinsichtlich einer Gleichstellung von ELP mit der
    Ehe.
  • Direktlink »
#3 goddamn. liberalAnonym
  • 20.11.2009, 17:58h
  • Antwort auf #2 von Loren
  • Die Bedenkenträger in der CDU/CSU klammern sich neben ihren dumpfen Ressentiments auch an das v.a. von dem Opus-Dei-nahen Juristen Kirchhof (Nomen est Omen!) konstruierte Abstandsgebot gegenüber der Ehe. Das ist zwar schon 2002 vom Bundesverfassungsgericht ausgehebelt worden (2009 wurde es sogar in ein Gleichheitsgebot umgekehrt), aber diese juristisch verkleisterte Diskriminierungsklausel ist immer noch ein beliebtes Opium für reaktionäre Köpfe. Vor 2002 hantierte übrigens auch Dr. jur. Westerwelle gerne damit herum...
  • Direktlink »