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- 11. Juni 2004 2 Min.
"Meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist doch heute ein historischer Tag!" So jubelte Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP), Bundesjustizministerin unter der Regierung Kohl am 10. März 1994 im Deutschen Bundestag. Auf der Tagesordnung stand die endgültige Abschaffung des Gesetzes, das bestimmte homosexuelle Handlungen noch immer unter Strafe stellte, während heterosexuelle Kontakte in derselben Alterskonstellation straffrei waren. Der 175 war jahrzehntelang das Symbol für die Verfolgung und Diskriminierung Schwuler und es war das Ziel der Schwulenbewegung seit dem Deutschen Reich, diesen "Schandparagraphen" zu kippen. Lang hat es gedauert…
Selten einmütig gaben sich CDU, FDP und SPD in der Bundestagsdebatte, in der man beschloss, was am 11. Juni 1994 dann gültiges Gesetz wurde. Statt des Sondergesetzes für Homosexuelle sollte es einen einheitlichen Paragraphen geben, der Vorgaben macht, was an sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erlaubt ist und was mit Strafe bedroht wird. Der neue § 182 entstand. Allein Christina Schenk (parteilos) und für die PDS im Bundestag war mit der Neuregelung nicht einverstanden. Sie beklagte zum einen das Schutzalter, das bei 16 Jahren festgelegt wurde. Zum anderen waren mit dem neuen Paragraphen erstmals auch lesbische Kontakte unter bestimmten Konstellationen von Strafe bedroht. Bis dato wurde lesbische Sexualität im Strafgesetzbuch überhaupt nicht erwähnt. Die FDP versuchte in der Sitzung noch, ihr besonderes Engagement bei der Abschaffung zu betonen. Dabei war allein der Fall der Mauer "schuld" am Sturz des 175. In der DDR war dieses Gesetz schon lange abgeschafft. Die schwarz-gelbe Koalition musste wegen der notwenigen Rechtsangleichung handeln.
1872 fand der 175 Eingang in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches. Dort hieß es: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden." 1935 wird der Paragraph durch die Nationalsozialisten verschärft. Diese Neuregelung galt bis 1969. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1957 sogar die Vereinbarkeit des § 175 in der nationalsozialistischen Fassung mit dem Grundgesetz. Eine zweite Entschärfung des 175 gab es im Jahr 1973.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) erinnerte zum 10. Jahrestag der Abschaffung des 175 daran, dass zwar viel erreicht worden sei, aber man sei noch nicht am Ziel: "Wir fordern die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe sowie ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz für das Zivilrecht und das Arbeitsrecht. Dieses hätte aufgrund von EU-Richtlinien längst umgesetzt werden müssen."
Links zum Thema:
» Die Bundestagsdebatte vom 10.03.1994 (680 KB, pdf)















zumal man sich ja sehr EU - freundlich gibt.
bleibt zu hoffen, dass auf den CSD`s, die PDS und die GRÜNEN unterstützt werden und unsere lieben mitschwulen den anderen parteien mal zeigen, dass wir auch eine lobby darstellen.
die europawahl wirds auch schon zeigen, hoffentlich !!!