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  • 25. November 2009 41 2 Min.

Am Freitag stimmt der Bundesrat über eine Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes ab. Sachsen-Anhalt und Hessen haben angekündigt, dagegen zu stimmen.

Von Norbert Blech

Am Freitag stimmt der Bundesrat über eine Initiative von Berlin, Bremen und Hamburg ab, die Menschen vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung schützen soll. Dieses Merkmal soll in den Schutzbereich des entsprechenden Artikels 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden.

Aufgrund des Artikels 3, Absatz 3 der Verfassung darf bereits niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Auch darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Schwarz-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Bremen und Rot-Rot in Berlin hatten die Initiative eingebracht, den Diskriminierungsschutz auf Schwule und Lesben auszudehnen; der Rechtsausschuss des Bundesrats hat eine Zustimmung inzwischen empfohlen. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundestag erforderlich. Nach neuesten Äußerungen entfallen bereits 9 von 69 Stimmen im Bundesrat: Sachsen-Anhalt und Hessen haben sich gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen.

Sachsen-Anhalt und Hessen dagegen

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) hat sich zwar in einer Presseerklärung für die Aufnahme eines Verbotes der Diskriminierung wegen sexueller Identität in das Grundgesetz ausgesprochen. Gleichzeitig bedauerte die SPD-Politikerin allerdings, dass das Land den Antrag nicht unterstützen werde, da der Koalitionspartner CDU dagegen sei. Das Grundgesetz müsse der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Rechnung tragen, so Kolb. Diese Erkenntnis sei aber in der CDU Sachsen-Anhalts noch nicht angekommen.

In einer Sitzung des Hauptausschusses des Landtags haben auch CDU und FDP in Hessen einen Antrag der Grünen ablegehnt, der Bundesratsinitiative zuzustimmen. "CDU und FDP in Hessen sind nicht bereit, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben entscheidend zu verbessern, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Andreas Jürgens. "Eine wichtige Chance zur Gleichstellung einer benachteiligten Personengruppe wird damit vertan", so Jürgens.

Volker Beck: FDP gefordert

Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, appellieret an die schwarz-gelben Landesregierungen, der Gesetzesinitiative zuzustimmen. "Insbesondere die FDP kann nun am Freitag im Bundesrat zeigen, wie ernst sie es mit dem Versprechen meint, die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender voranzutreiben", so Beck in einer Erklärung.

"Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben", erklärte der Politiker. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen.

-w-

#1 HandoAnonym
  • 25.11.2009, 18:47h
  • Ein solcher Artikel im Grundgesetz kann nicht wichtig genug genommen werden! Noch(!) haben wir die Chance, dass die Bevölkerung und die Politiker so etwas mittragen. Unter dem zunehmenden Einfluss des Islam -in einigen Großstädten hat schon jedes zweite Kind, das heute geboren wird, einen Migrationshintergrund- könnte die Situation in 10 - 15 Jahren völlig anders aussehen.
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#2 Jensi
  • 25.11.2009, 19:23hFrankfurt
  • Wohl DAS wichtigste Gesetz schlechthin!

    Verstehe nicht, dass die FDP da wieder überhaupt keine klare Linie fährt - der eine Politiker ist dafür, der andere dagegen.

    Wenn sich die FDP nicht weiter blamieren will, sollte sie geschlossen FÜR die Vervollständigung dieses Artikels sein. (Wird aber wohl nicht der Fall sein )

    Jeder weiß, dass man jemand nicht diskriminieren darf, nur weil er / sie homosexuell ist. Das gehört neben den anderen Merkmalen endlich in die deutsche Verfassung!
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#3 Blondes GiftAnonym
  • 25.11.2009, 19:54h
  • Wir können bei der Abstimmung im Bundesrat sicher sein, dass die FDP ihre Verantwortung als Steigbügelhalterin der Konservativen ernstnimmt und aus Angst vor Liebesentzug der CDU gegen die Ergänzung des GG stimmen wird.

    Wer würde schon wegen einer solchen Marginalie wie Homo-Rechten den Koalitionsfrieden aufs Spiel setzen?

    Wenn das tatsächlich so kommen wird, und der Bundesrat die nötige Mehrheit zur Grundgesetzänderung wieder nicht aufbringt (was mich fatal an die Abstimmung damals gegen die Angleichung der Homo-Ehe erinnert), dann wäre das ein weiterer Meilenstein einer reaktionären Menschenrechtspolitik, der das Wohlergehen von 5-10% der deutschen Bevölkerung am Arsch vorbeigeht.

    Vielleicht wachen dann auch diejenigen Schwulen und Lesben auf, die dem Kanzlerinthronisierungsverein FDP bei der letzten Wahl ihre Stimme in den Rachen geworfen haben - zu spät, Mädels, kann ich da nur rufen!

    Nur die allergrößten Kälber wählen sich ihre Schlächter selber. Und dann kann Schwesterchen Guido wieder in die Kameras grinsen und behaupten, man habe versucht, die CDU umzustimmen, aber die gesellschaftliche Lage sei noch nicht so weit.

    Ja nee, is klar ... wir haben die Homo-Ehe ja auch erst seit ein paar Monaten! Also müssen wir eben weiter klagen, klagen, klagen - bis die Roben qualmen! Verarschen lassen wir uns jedenfalls nicht mehr. Die Zeiten sind vorbei!
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