Die Initiative der Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg, ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufzunehmen, fand keine Mehrheit. Die Länderkammer lehnte es am Freitag ab, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Aufgrund des Artikels 3, Absatz 3 der Verfassung darf bereits niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Auch darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Schwarz-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Bremen und Rot-Rot in Berlin hatten die Initiative eingebracht, den Diskriminierungsschutz auf Schwule und Lesben auszudehnen.
Der Antrag scheiterte, obwohl sowohl der Rechtsausschuss des Bundesrats als auch der Ausschuss für Frauen und Jugend im Vorfeld eine Zustimmung empfohlen hatte. In der Debatte begründeten die Vertreter der beiden schwarz-gelb regierten Bundesländer Niedersachen und Hessen ihre Ablehnung. Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen liege ihm zwar "am Herzen", meinte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), die Erweiterung des Grundgesetzes sei jedoch nicht nötig. Homosexuelle seien bereits jetzt vor Diskriminierung geschützt. Die Jamaika-Koalition im Saarland stimmte dagegen für den Antrag. Darüber hinaus hatte sich das rot-rot regierte Brandenburg der Initiative angeschlossen.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) sprach sich vor der Abstimmung in einer Presseerklärung für die Aufnahme eines Verbotes der Diskriminierung wegen sexueller Identität in das Grundgesetz aus. Da der Koalitionspartner CDU aber dagegen sei, könne das Bundesland den Antrag allerdings nicht unterstützen.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisierte die Argumentation der Gleichstellungsverweigerer, das Grundgesetz biete bereits ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, als "ebenso unverschämt wie verlogen": Die gleichen schwarz-gelben Landesregierungen haben bislang nicht einmal die eklatante Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in ihrem Landesrecht beseitigt. Sie wollen sich ein Recht auf Diskriminierung vorbehalten."
Dennoch habe es in der Bundesratsdebatte auch positive Signale gegeben, so der LSVD: "Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik haben Regierungen wie Hamburg und Saarland, an denen CDU und FDP mitbeteiligt sind, für eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gestimmt.
Neuer Vorstoß über den Bundestag
Der Grünen-Politiker Volker Beck reagierte enttäuscht auf die Abstimmung: "Schwarz-gelb im Bundesrat hat einen Vorstoß ausgebremst, Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender im Grundgesetz zu verankern." Dies sei ein "Armutszeugnis" für die FDP: "Sie hat die Lesben, Schwulen und Transgender schmählich im Stich gelassen."
Der Ball liege nun im Bundestag, so Beck. Seine Fraktion habe heute eine eigene Gesetzesinitiative auf Ergänzung des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität in das Parlament eingebracht. (cw)