Erfolg für ein lesbisches Paar: Auch nach einer Geschlechtsanpassung kann eine Frau noch Vater werden.
Das Oberlandesgericht Köln hat das in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. In dem komplizierten Fall ging es um die Klägerin "Brigitte", die als "Bernd" zur Welt gekommen war (Namen geändert). 1997 unterzog sie sich einer Geschlechtsanpassung, ließ aber ein Spermadepot in einer Samenbank anlegen. 2006 wurde Brigittes Lebenspartnerin mit dem Sperma in Belgien befruchtet; in Deutschland wäre das verboten gewesen. Sie brachte daraufhin Anfang 2007 den gemeinsamen Sohn zur Welt.
Das Kölner Standesamt weigerte sich nach der Geburt, den Namen der Spermaspenderin in die Geburtsurkunde einzutragen, da nur Männer Väter seien könnten. "Brigitte" ist aber schon seit rund zehn Jahren offiziell als Frau anerkannt. Die überforderten Beamten leiteten den Fall daher an die Justiz weiter. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Frau als leiblicher Vater des Kindes in die Geburtsurkunde aufgenommen werden müsse und begründete das mit dem Transsexuellengesetz. Demnach muss das Verhältnis einer transsexuellen Person zu ihren Kindern von der Änderung der Geschlechtszuordnung unberührt bleiben solle. Es spiele dabei keine Rolle, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt der Zeugung oder der Geburt bereits ihre Geschlechtsanpassung hinter sich habe.
Die Richter erklärten auch, dass so die Rechte des Kindes geschützt werden würden, das über seine Herkunft Bescheid wissen müsse. Es sei eine unakzeptable Belastung für Menschen, wenn ihre Abstammung nicht urkundlich festgehalten sei.
Allerdings erklärten die Richter, dass Brigitte mit dem früheren männlichen Namen "Bernd" in die Geburtsurkunde eingetragen werden müsse, "um bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorzubeugen". (dk)
(Az. 16 Wx 94/09)