https://queer.de/?11603
- 06. Januar 2010 2 Min.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf (PDF) vorgelegt, der den Schutz des Merkmals "Sexuelle Identität" ins Grundgesetz aufnehmen soll.
Die Sozialdemokraten wollen den Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzen. Der Artikel schreibt vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und nennt dann acht spezifische Merkmale, aufgrund derer eine Benachteiligung verboten ist (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat/Herkunft, Glauben, religiöse/politische Anschauungen, Behinderung). Nach dem Willen der SPD soll als neuntes Merkmal "sexuelle Identität" hinzukommen.
Der Antrag hat wenig Aussicht auf Erfolg: Bereits im vergangenen Jahr sind mehrere Bundesländer mit ihrem Antrag auf Grundgesetzänderung gescheitert (queer.de berichtete). Zwar stimmten auch die von den Christdemokraten geführten Landesregierungen von Hamburg und dem Saarland für den Entwurf, allerdings konnten sich die meisten CDU/CSU-Provinzfürsten nicht für die Gleichstellung erwärmen. In der Debatte erklärte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), dass Homosexuelle bereits jetzt vor Diskriminierung geschützt seien und sein Land deshalb gegen den Antrag stimmen werde.
SPD: Schwule wurden bis 1969 auch unter Grundgesetz verfolgt
Die SPD-Bundestagsfraktion begründet ihren neuen Antrag damit, dass Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle nach wie vor "Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffe und Benachteiligungen ausgesetzt" seien: "Die frühere Strafbarkeit der "Unzucht zwischen Männern" gemäß § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1935, die erst ... [am] 25. Juni 1969 aufgehoben wurde, belegt, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 Absatz 1 GG keinen ausreichenden Schutz gegenüber abweichenden, in der Gesellschaft herrschenden Sexualvorstellungen bietet", begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Zuletzt wurde 1994 "Behinderung" als schützenswertes Merkmal in die Verfassung eingefügt. Auch damals erklärten Politiker aus CDU/CSU und FDP, das Merkmal "sexuelle Identität" habe nichts in der Verfassung zu suchen. Der FDP-Abgeordnete Walter Hitschler sagte bei der Debatte, wenn Schwule und Lesben ins Grundgesetz aufgenommen werden würden, müsste man ja auch "Linkshänder und Brillenträger" besonders schützen. (dk)













