Proposition 8 und kein Ende: In Kalifornien verhandelt ein Gericht darüber, ob das Referendum für ungültig erklärt wird, weil es einzig aus Hass gegen eine Minderheit auf den Stimmzettel kam.
Das ist eines der Argumente von Homo-Aktivisten beim Verfahren um das 2008 beschlossene Ehe-Verbot. Damals stimmte eine knappe Mehrheit der Kalifornier für die Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Bundesstaat (queer.de berichtete). Für die Verhandlungen in dem Bundesbezirksgericht (District Court) sind drei Wochen angesetzt.
Der Anwalt Theodore Olson argumentierte für die Homo-Aktivisten, dass Schwule und Lesben nur aus Hass das Eherecht wieder entzogen wurde. Das sei aber nach einer Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes aus dem Jahre 1996 verboten: Damals entschieden die Verfassungsrichter mit sechs gegen drei Stimmen, dass ein Artikel in der Regionalverfassung von Colorado verfassungswidrig sei, weil er nur aus Hass gegen Homosexuelle eingefügt wurde. Mit Amendment 2 hatte 1993 eine Mehrheit der Wähler in Colorado einem Volksentscheid zugestimmt, der Homosexuelle ausdrücklich von Antidiskriminierungsgesetzen ausschließt.
Youtube | Bericht im NBC-Frühstücksfernsehen
"Proposition 8 und die irrationale Auslegung der Ehe in der kalifornischen Verfassung liegen nicht im Interesse des Staates Kalifornien", erklärte Anwalt Olson. "Es brandmarkt Schwule und Lesben lediglich als anders, minderwertig und ungleich". Er rief mehrere Experten in den Zeugenstand, die u.a. aussagten, dass die Homo-Ehe der kalifornischen Wirtschaft nütze und das Verbot eine besondere Härte für die Betroffenen darstelle.
Live-Übertragung vom Verfahren verboten
Die Ehe-Befürworter setzten sich dafür ein, dass das Verfahren live im Internet übertragen wird. In einer Eilentscheidung wurde dies aber von Obersten US-Gerichtshof mit fünf gegen vier Stimmen untersagt. Homo-Gegner hatten geklagt, dass sie bei einer Live-Übertragung erkannt und diskriminiert werden könnten. Gegen sie seien bereits wiederholt Todesdrohungen eingegangen. Die Mehrheit der Verfassungsrichter erklärte, dass durch das Streamen im Internet ein "nicht wieder gut zu machender Schaden" entstehen könne.
Das in einigen Wochen erwartete Urteil des Bezirkgerichts wird mit Sicherheit nicht das letzte Wort in dieser Frage sein. Homo-Aktivisten erklärten, sie würden durch alle Instanzen bis zum Obersten Bundesgerichtshof klagen. Würde dieser zu ihren Gunsten entscheiden, stünden auch Ehe-Verbote für Schwule und Lesben in anderen Bundesstaaten auf der Kippe. (dk)
Youtube | George Takei ("Sulu") und sein Ehemann in einem Interview über Proposition 8
Haha, ausgerechnet diese Hetzer, die uns diskriminieren wollen, haben Angst vor angeblicher "Diskriminierung" und wollen nicht erkannt werden. Das zeigt, wie verquert die denken.
Und wie immer bei diesen Leuten: schön unerkannt bleiben und aus der Anonymität heraus hetzen.