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Die Hansestadt Hamburg hat am Donnerstag das am weitesten gehende Gesetz zur Gleichstellung von schwul-lesbischen Paaren in Deutschland beschlossen.

Der Gesetzentwurf war bereits Ende letzten Jahres von der schwarz-grünen Koalition und dem Innenausschuss der Bürgerschaft abgesegnet worden (queer.de berichtete). Damit werden verpartnerte Beamte des Landes rückwirkend zum 1. August 2001 mit den verheirateten Beamtinnen und Beamten gleichgestellt. Bisher hat nur das Land Berlin seine Beamten und Richter rückwirkend gleichgestellt, allerdings nicht ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum Jahr 2001, sondern erst ab dem 3. Dezember 2003. Bis zu diesem Datum hätte Deutschland die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG in deutsches Recht umsetzen müssen.

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland haben ihre verpartnerten Beamten und Richter zwar ebenfalls gleichgestellt (im Saarland nicht beim Familienzuschlag), aber nicht rückwirkend. In anderen Ländern wird noch über eine Gleichstellung diskutiert.

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Hunderte Verfahren gegen Diskriminierung

Aus diesem Grund gibt es dort noch keinen Rechtsfrieden: Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) schätzt, dass zur Zeit etwa 200 Verfahren von verpartnerten Beamten und Richtern auf Gleichstellung beim Familienzuschlag, der Beihilfe (Krankenversicherung) und der Hinterbliebenenpension anhängig sind. Die Zahl der Verfahren nimmt täglich zu, weil der Bund und die anderen Länder noch keine Gleichstellung beschlossen haben.

"Diese Verfahren sind nicht nur für die Betroffenen eine unsinnige Belastung, sondern auch für die Verwaltungen und die Gerichte", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Denn es steht fest, wie sie ausgehen werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass eine Benachteiligung von Lebenspartnern nur gerechtfertigt ist, wenn es zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe erhebliche Unterschiede gibt. Das ist bei der Beamtenbesoldung und -versorgung nicht der Fall." Der LSVD appelliert daher an den Bund und die übrigen Länder, dem Beispiel Hamburgs zu folgen. (dk)

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#1 Dennis FischerAnonym
  • 21.01.2010, 18:12h
  • Hallo,

    eine Anmerkung: niemand der Hamburger nennt den Bürgermeister Carl..., er heißt Ole.
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#2 MarekAnonym
  • 21.01.2010, 18:32h
  • Schön! Aber schade, dass es überhaupt Unterschiede zwischen Bundesländern gibt und man selbst seine Recht oft genug einklagen muss.

    Eigentlich sollten Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle KOMPLETT gleichgestellt sein - und das deutschlandweit!
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#3 seb1983
  • 21.01.2010, 18:40h
  • Von Beust fehlt zwar das Charisma eines Obama, und er hat wohl auch noch nicht mit dem LSVD im Rathaus gefrühstückt, dafür klingelts jetzt auf dem Konto.
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