https://queer.de/?11698
- 29. Januar 2010 2 Min.
Die Lesben und Schwulen in der Union wollen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung mit Leben füllen; eine Rehabilitation der wegen Homosexualität Verurteilten sei dagegen nicht möglich.
Die bereits von Jahren beschlossene Stiftung müsse endlich ihre Arbeit aufnehmen, wie es im schwarz-gelben Koalitionsvertrag beschlossen wurde (queer.de berichtete). "Zentrale Aufgaben der Stiftung müssen sein, die Opfer zu entschädigen und durch Projektarbeit Aufklärung zu betreiben", erklärte LSU-Vizechef Björn Beck.
Er schränkte allerdings ein: "Die Forderungen des Lesben und Schwulenverbandes (LSVD) nach Rehabilitation und Aufhebung der Urteile sind aus Sicht der LSU zwar nachvollziehbar, aber realitätsfern". Grund: "Urteile, die aufgrund geltenden Rechts gefällt und vom Bundesverfassungsgericht gestützt wurden, können nicht aufgehoben werden", argumentiert Beck. Dies gelte selbst dann, wenn diese Rechtsprechung aus heutiger Sicht "gegen die Menschenrechte verstößt". Daher fordert die LSU den LSVD auf, sich zu zügeln: "Unrealistische Forderungen verlängern diesen Prozess [der Stiftungseinrichtung] nur unnötig und bringen den wenigen noch lebenden Opfern nichts", so Beck.
Bundesrepublik: Genau so viele Verurteilungen wie unter Nazis
Der LSVD besteht auf seiner Forderung nach Rehabilitation der schwulen und lesbischen Opfer der Bundesrepublik: "1945 war das Morden vorbei, die Verfolgung Homosexueller aber ging weiter", und das in "beiden deutschen Staaten", erklärte LSVD-Vorstand Günter Dworek bei einer Rede am Mittwoch beim Homo-Denkmal in Berlin. In der Bundesrepublik gab es über 50.000 Verurteilungen nach Paragraf 175 – "genauso viele wie in der NS-Diktatur", so Dworek. Die westdeutsche Demokratie hatte einfach den von den Nazis 1935 verschärften Paragrafen übernommen. Für Dworek ein Unding: "Das ist ein monströser Schandfleck unserer Demokratie. Denn weitere Generationen Homosexueller wurden um ihr Lebensglück betrogen. Es ist ungeheuerlich, dass im demokratischen Staat Menschen im Gefängnis landeten, nur weil sie anders liebten".
Zuletzt beantragten die Grünen und die Linksfraktion im Mai letzten Jahres eine Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175. Sie argumentierte damit, dass selbst in den 1950er Jahren die Europäische Menschenrechtskonvention gültig gewesen sei, die unter anderem in Artikel 8 das Recht auf die Achtung des Privatlebens enthält (queer.de berichtete). Nach europäischer Rechtsprechung hätte das Gesetz daher nicht angewendet werden dürfen. Dies sei nicht berücksichtigt worden, als das Bundesverfassungsgericht 1957 die Nazi-Version des Paragrafen 175 bestätigte. Das Gesetz sollte noch bis 1969 in dieser Form erhalten bleiben und erst 1994 restlos abgeschafft werden.
Die Anträge zur Aufhebung der Urteile in der Bundesrepublik wurden letztes Jahr von Union, SPD und FDP abgelehnt. (dk)














