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- 29. Januar 2010 5 Min.
SPD, Linke und Grüne wollen erreichen, dass Schwule und Lesben in Grundgesetz genauso geschützt werden wie etwa religiöse Menschen – Union und FDP halten das für schlicht überflüssig.
Von Dennis Klein
Im Jahr 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Paragraf 175 in der Nazi-Version auch in der Bundesrepublik nicht gegen die Grundrechte von Homosexuellen verstößt. 50.000 Männer wurden insgesamt aufgrund dieses Gesetzes verurteilt. Die Existenz dieser Menschen wurde zerstört, sogar heute gelten sie noch als Straftäter.
Genau das soll nie wieder geschehen, fordert ein Antrag der drei Oppositionsparteien, der am Freitag Nachmittag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Derzeit gibt es zwar in Artikel 3, Absatz 1 einen weit formulierten Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung – der scherte aber etwa schon in den 50er Jahren das Bundesverfassungsgericht bei Schwulen und Lesben wenig. Artikel 3 schützt den Bürger ausdrücklich nur vor Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie seiner Behinderung. Nun fordern SPD, Linkspartei und Grüne in ihren Anträgen, die Kategorie "sexuelle Identität" dieser Aufzählung hinzuzufügen. Bereits im Bundesrat gab es Anhänger dieser Verfassungsänderung in allen Parteien (außer der CSU) – der Antrag scheiterte aber im November 2009 trotzdem (queer.de berichtete).
"Im Artikel 3 haben wir zwei Gruppen, die Opfer des Nationalsozialismus waren, vergessen. Die Behinderten und die Homosexuellen", erklärte Volker Beck (Grüne), der als erster gegen 13:30 Uhr ans Rednerpult trat. Behinderte seien bereits 1994 ins Grundgesetz aufgenommen worden, für die Kategorie "sexuelle Identität" gab es zwar bereits damals eine Mehrheit – aber nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Beck appellierte an die Regierungsfraktionen, lediglich "drei weitere Worte in die Verfassung" zu schreiben.
"Wir haben die beste Verfassung, die Deutschland je hatte"
Anders als etwa die hamburgische oder saarländische CDU lehnt die christliche Bundestagsfraktion den verfassungsrechtlichen Schutz von Schwulen und Lesben jedoch rundweg ab: "Es gibt bereits einen umfassenden Schutz", erklärte Jan-Marco Luczak in seiner ersten Bundestagsrede, die ihm wahrscheinlich in zehn oder 20 Jahren peinlich sein wird. "Ich weiß natürlich, dass sie diesen Antrag nutzen wollen um die Union in eine bestimmte Ecke drängen wollen. In die Ecke einer Partei mit antiquierten Moralvorstellungen", giftet er in Richtung der Grünen. Als Beck in einer Zwischenfrage anmerkte, dass Schwule und Lesben immer noch im Beamten- oder Steuerrecht benachteiligt werden, wiegelte er ab. "Schutzlücken" im öffentlichen Dienst und im Steuerrecht würden abgebaut, so sehe es der Koalitionsvertrag vor. Der 34-jährige Berliner Abgeordnete ist sich sicher: "Wir haben die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Die Union will, dass dies auch so bleibt." Wie das Grundgesetz durch die Einfügung der drei Worte irreparablen Schaden nehmen soll, verriet Luczak nicht.
Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht schäumte daraufhin: "Sie lehnen das nur aus ideologischen Gründen ab. Das finde ich unerträglich, ein einziges Merkmal [von Opfern des Nationalsozialismus] nicht aufzunehmen." Noch sei das Projekt "Artikel 3" nicht gestorben, so die hessische Parlamentarierin: "Ich hab da ganz große Hoffnung in die FDP."
FDP noch im Wahlkampf
Diese wurden aber sofort enttäuscht: Der 32-jährige Bundestagsabgeordnete Marco Buschmann wies den Vorschlag in seiner ersten Rede wirsch zurück – und schien dann eine Wahlkampfansprache abzuspulen: "Keine einzige Fraktion hat mehr für dieses Anliegen [der schwul-lesbischen Rechte] getan als die FDP-Fraktion", polterte der Gelsenkirchener. "Wir sorgen für Fortschritt für die Menschen in der Sache." So habe die SPD in "bleiernen Jahren" der Regierung nichts getan, während die FDP etwa gegen den seiner Meinung nach homophoben Kanzler Helmut Schmidt (SPD) Rechte durchgesetzt habe, 1994 die Abschaffung des Paragrafen 175 erzwingen konnte und sich wie keine andere Partei für Eingetragene Partnerschaften einsetzte. Diese Aussagen brachte alle Oppositionsparteien zum Kochen, da sie darin eine allzu geschönte Auslegung der Wirklichkeit sahen.
In der Sache blieb Buschmann knallhart: Es gebe heute keine "volatile" Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in der Homo-Frage mehr, da Karlsruhe erst im Oktober die Gleichbehandlung von Homosexuellen in einem Urteil zur Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern betont habe (queer.de berichtete). Vor allem lehne man eine Grundgesetzänderung als solche ab: "Eine bloß symbolische Wirkung reicht uns nicht für eine Operation am offenen Herzen", so Buschmann abschließend.
"Schauen Sie sich die Realität an"
Nach dem liberalen Polterer hob sich die unaufgeregte Rede der Linkspartei-Abgeordneten Barbara Höll wohltuend ab: "Es geht nicht darum, wer sich was an die Brust heftet", erklärte sie in Richtung der FDP. Wichtig sei, dass Schwule und Lesben in Deutschland gleichbehandelt werden. Trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des letztjährigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes gebe es noch immer "keine vollständige Gleichstellung": "Schauen Sie sich die Realität an: In Thüringen steht's in der Landesverfassung", so die sächsische Abgeordnete, jedoch müssten hier in manchen Städten Schwule und Lesben nach wie vor in Ämtern den Bund fürs Leben eingehen, in denen man sich eigentlich die Nummernschilder fürs Auto abholt. Das sei "unwürdig" und beweise, wie wichtig eine Änderung des Artikels 3 sei.
Beim letzten Redner machte dieser Appell keinen Eindruck: Mit dem Badener CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth schickte die Regierung ohnehin wieder nur einen Neuling in den Ring. "Die heutige Debatte ist unnötig", schmetterte er sogleich in die Runde. Die Verfassung sei völlig ausreichend und kein "Versandhauskatalog politischer Wünsche". Der Opposition warf er Symbolpolitik vor: "Dass sie wieder einmal nach einer Verfassungsänderung rufen, entspricht ihrem Politikansatz. Sie entdecken ein Übel und wollen es verbieten." Wichtiger im Kampf gegen Homophobie seien menschliche Qualitäten wie Zivilcourage.
Deutsche Sprache wichtiger als Menschen?
Zum Ende der Debatte kommentierte der Grüne Volker Beck noch den Beitrag Harbarths: "Die Zivilcourage in der Union beschränkte sich bislang darauf, alle Anträge zu schwul-lesbischen Rechten abzulehnen". Dann zitierte er einen Beschluss der Union, das Grundgesetz in einem anderen Punkt ändern zu wollen – sie will nämlich Deutsch als Sprache der Bundesrepublik in der Verfassung festschreiben: "Durch die Erhebung der deutschen Sprache in den Verfassungsrang machen wir deutlich, welche Bedeutung und Wertschätzung wir unserer Sprache einräumen." Warum – so fragte Beck – ist die deutsche Sprache schutzwürdig, aber nicht Millionen Schwuler und Lesben?
Harbarth antwortete irritiert: Zunächst hätten Unionspolitiker ja bei schwul-lesbischen Veranstaltungen Schirmherrschaften übernommen – und seien daher nicht Gegner der Gleichstellung. Am Ende blieb ihm aber nur ein Fazit: "Es ist die beste Verfassung und so soll es bleiben". Seine Parteifreunde feilen derweil an der 58. Grundgesetzänderung, mit der die gefährdete deutsche Sprache geschützt werden soll.














