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https://queer.de/?11717
  • 03. Februar 2010 8 2 Min.

Ein schwuler Flugbegleiter durfte 2008 nicht von Lufthansa gefeuert werden, weil er sich in Japan mit seinem damals 17-jährigen Freund getroffen hatte.

Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied am Montag, dass der deutsche Luftfahrtkonzern das Arbeitsverhältnis mit dem 44-jährigen Toshi Uto nicht wirksam aufgelöst hat. Nach Angaben seines Anwalts Ansgar Dittmar muss sein Arbeitgeber den Flugbegleiter zu bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigen.

Uto wurde nach 16 Jahren Betriebsangehörigkeit im Oktober 2008 entlassen. Zuvor war er in Japan wegen des Vorwurfs, Sex mit Minderjährigen gehabt zu haben, festgenommen worden und 19 Tage in Haft (queer.de berichtete). Ihm war zum Verhängnis geworden, dass er sich mit seinem damals 17-jährigen Lebenspartner im Crewhotel getroffen hatte – und offenbar ein missgünstiger Kollege die Polizei darüber informiert hatte. In Japan herrscht zwar ein nationales Schutzalter von 13 Jahren, allerdings können diverse lokale Jugendschutzgesetze davon abweichen. In dem betreffenden Landesteil lag das lokale Schutzalter bei 18 Jahren. Dem Steward, der sein Erwachsenenleben in Deutschland verbracht hatte, war das unbekannt.

Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es keinen direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gebe. Es handele sich um eine rein private Angelegenheit. Zudem habe eine vorherige Abmahnung gefehlt. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts vom April 2009, die der Lufthansa Recht gegeben hatte (queer.de berichtete). Dieses Gericht hatte damals argumentiert, dass ein derartiger Vorfall zu Ansehensverlust und wirtschaftlichem Schaden für die Fluglinie führen könne. Über den Fall war in japanischen Boulevardmedien ausführlich berichtet worden. Die Personalvertretung der Lufthansa, die Uto stets unterstützte, vermutete damals in einer öffentlichen Erklärung Homophobie als Grund für die Entlassung: "Es ist kaum vorstellbar, dass man vor Ort eine Rufschädigung für Lufthansa vermuten würde, wenn es sich um eine 17-jährige Lebensgefährtin gehandelt hätte". (dk)

#1 FloAnonym
  • 03.02.2010, 14:01h
  • "(....)vermutete damals in einer öffentlichen Erklärung Homophobie als Grund für die Entlassung: "Es ist kaum vorstellbar, dass man vor Ort eine Rufschädigung für Lufthansa vermuten würde, wenn es sich um eine 17-jährige Lebensgefährtin gehandelt hätte"."

    Das sehe ich genauso! Deshalb ist es gut, dass er gewonnen hat. Solche Homophobie muss immer wieder bekämpft werden, damit sie irgendwann ganz ausgerottet ist...
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#2 ChefstewardAnonym
  • 03.02.2010, 17:26h
  • Das ist die beste Nachricht des Tages! Da hat aber die Lusthansa (Sorry: Lufthansa) eine megadeftige Schlappe erlitten!
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#3 I.Ramos GarciaAnonym
  • 04.02.2010, 12:44h
  • total falsch. Weder mit Lebensgefaehrte, noch Gefaehrtin, Massnahemn sollen u.nehmen werden
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