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https://queer.de/?11771
  • 16. Februar 2010 54 2 Min.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Grundgesetz verstößt.

Das bisher unveröffentlichte Gutachten beruft sich nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2009. Damals hatte Karlsruhe in dem bahnbrechenden Urteil geurteilt, dass Lebenspartner, die im öffentlichen Dienst arbeiten, Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben (queer.de berichtete). Nach Ansicht der Richter standen alle Benachteiligungen für Homo-Paare auf dem Prüfstand. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem es lapidar heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".

Diese Entscheidung müsse laut wissenschaftlichem Dienst "eine umfassende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern in allen Rechtsgebieten mit sich" bringen. Beim Adoptionsrecht gebe es wie bei der Hinterbliebenenversorgung keinen Grund, Homo-Paare zu benachteiligen. Schließlich gebe es keine aktuellen empirischen Studien, "wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei". Zudem erlaube es der Gesetzgeber schon jetzt, dass eine Einzelperson in einer Lebenspartnerschaft adoptieren dürfe.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte zwar nach der Entscheidung Karlsruhes angekündigt, Benachteiligungen insbesondere im Steuerrecht abzubauen (queer.de berichtete). Gegenwärtig lehnt sie aber eine Gleichstellung von Homo-Paaren im Adoptionsrecht ab. CDU-Familienministerin Kristina Schröder, die bis zu ihrer Hochzeit am Freitag den Nachnamen Köhler führte, hatte noch vor wenigen Wochen eine Gleichstellung als möglicherweise gefährlich bezeichnet (queer.de berichtete). Sie hat ohne Nennung von wissenschaftlichen Studien behauptet, dass die Erziehung durch Homo-Paare "einen Mangel für Kinder" darstellen könnte.

Die Opposition forderte nach Bekanntwerden des Gutachtens die Regierung auf, sich an das Grundgesetz zu halten: "Schluss mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben! Eine Ungleichbehandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist auch beim Adoptionsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Jeder weitere Tag ohne Gesetzesinitiative verletze "die Grundrechte von Lesben und Schwulen." (dk)

-w-

#1 GerdAnonym
  • 16.02.2010, 14:21h
  • In mehreren benachbarten EU-Staaten wie Niederlande, Belgien, Vereinigtes Königreich, Schweden, Norwegen, Dänemark oder Spanien ist überall die gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder erlaubt.

    Hier in Deutschland war bisher leider nur die Einzeladoption als schwuler Mann/lesbische Frau eines leiblichen Kindes erlaubt und diese Rechtslage in Deutschland hilft zwar oftmals lesbischen Paaren, aber schwulen Paaren ist damit in der Regel nicht ausreichend geholfen. Ich bedauere diese unzureichende Rechtslage in Deutschland sehr.

    Es wird Zeit, das endlich das Adoptionsrecht geändert wird, wie es jetzt auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fordert.

    Andere EU-Länder haben dies längst umgesetzt. Deutschland sollte dies auch endlich machen. Hierzu bedarf es auch keiner Zustimmung des Bundesrates, da muss nur die Mehrheit im Bundestag zustimmen.
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#2 Blondes GiftAnonym
  • 16.02.2010, 14:34h
  • Es ist auf der einen Seite schön, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages dergleichen verlauten lässt - das gibt uns auf jeden Fall mehr Rückenwind als ein paar schwule Promis, die ein Kind öffentlichkeitswirksam adoptieren.

    Andererseits: Ich glaube kaum, dass sich unter der jetzigen Bundesregierung irgendetwas an der derzeitigen Rechtslage ändern wird. Erst recht nicht unter der neuen Familienministerin Kristina Schröder, die dezidiert gegen ein Adoptionsrecht eintritt.

    Insofern werden wir uns, wie auch in den letzten Jahren, wieder alles häppchenweise "erklagen" müssen. Das scheint die einzige Sprache zu sein, die die Konservativen verstehen. Und von wissenschaftlicher Erkenntnis sind religiös indoktrinierte CDU'ler ohnehin gänzlich unbeleckt. Das dürfte mittlerweile auch den dümmsten LSU-Tucken klar geworden sein, die sich schon seit längerem in arschkriecherisch-devoter staatstragender Anpassungshaltung üben.

    Traurig, aber wahr ...

    Also: Klagt, dass die Gerichte vor Überlastung zusammenbrechen! Ruhe ist hier definitiv NICHT erste Bürgerpflicht!
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#3 hwAnonym
  • 16.02.2010, 15:07h
  • Ach, die LSU wird bestimmt was für ihr Outfit machen und ihre Haltung weich "rüberbringen"

    Die Reichsglückserzwingungssprache hat jetzt eine Professur.

    Klingt irgendwie auch bikonfessionell, wie Reformation und Kommunion:

    "Reformkommunikation"

    www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32095/1.html

    Die linguistische Bilanzfälschung heißt anderenorts Hasbara (gerne von Anit-Deutschen mitgepflegt).

    Dem Hessen-Hitler, vielleicht bald Westerwelles neuer Boss, wird das entgegenkommen.

    Gab's schon mal:

    Lingua Tertii Imperii

    de.wikipedia.org/wiki/LTI_%E2%80%93_Notizbuch_eines_Philolog
    en


    Die Köhler heiratete schon mal in Crème, las man.
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