https://queer.de/?11771
- 16. Februar 2010 2 Min.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Grundgesetz verstößt.
Das bisher unveröffentlichte Gutachten beruft sich nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2009. Damals hatte Karlsruhe in dem bahnbrechenden Urteil geurteilt, dass Lebenspartner, die im öffentlichen Dienst arbeiten, Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben (queer.de berichtete). Nach Ansicht der Richter standen alle Benachteiligungen für Homo-Paare auf dem Prüfstand. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem es lapidar heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
Diese Entscheidung müsse laut wissenschaftlichem Dienst "eine umfassende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern in allen Rechtsgebieten mit sich" bringen. Beim Adoptionsrecht gebe es wie bei der Hinterbliebenenversorgung keinen Grund, Homo-Paare zu benachteiligen. Schließlich gebe es keine aktuellen empirischen Studien, "wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei". Zudem erlaube es der Gesetzgeber schon jetzt, dass eine Einzelperson in einer Lebenspartnerschaft adoptieren dürfe.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte zwar nach der Entscheidung Karlsruhes angekündigt, Benachteiligungen insbesondere im Steuerrecht abzubauen (queer.de berichtete). Gegenwärtig lehnt sie aber eine Gleichstellung von Homo-Paaren im Adoptionsrecht ab. CDU-Familienministerin Kristina Schröder, die bis zu ihrer Hochzeit am Freitag den Nachnamen Köhler führte, hatte noch vor wenigen Wochen eine Gleichstellung als möglicherweise gefährlich bezeichnet (queer.de berichtete). Sie hat ohne Nennung von wissenschaftlichen Studien behauptet, dass die Erziehung durch Homo-Paare "einen Mangel für Kinder" darstellen könnte.
Die Opposition forderte nach Bekanntwerden des Gutachtens die Regierung auf, sich an das Grundgesetz zu halten: "Schluss mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben! Eine Ungleichbehandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist auch beim Adoptionsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Jeder weitere Tag ohne Gesetzesinitiative verletze "die Grundrechte von Lesben und Schwulen." (dk)















Hier in Deutschland war bisher leider nur die Einzeladoption als schwuler Mann/lesbische Frau eines leiblichen Kindes erlaubt und diese Rechtslage in Deutschland hilft zwar oftmals lesbischen Paaren, aber schwulen Paaren ist damit in der Regel nicht ausreichend geholfen. Ich bedauere diese unzureichende Rechtslage in Deutschland sehr.
Es wird Zeit, das endlich das Adoptionsrecht geändert wird, wie es jetzt auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fordert.
Andere EU-Länder haben dies längst umgesetzt. Deutschland sollte dies auch endlich machen. Hierzu bedarf es auch keiner Zustimmung des Bundesrates, da muss nur die Mehrheit im Bundestag zustimmen.