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  • 03. März 2010 7 2 Min.

Schwule und lesbische Paare können sich demnächst auch kirchlich trauen lassen, wenn die Gemeinde das anbietet.

Von Norbert Blech

Das britische Oberhaus hat am Dienstag ein Verbot aufgehoben, das die kirchliche Trauung von schwulen und lesbischen Paaren bisher unmöglich machte. Kirchen dürfen demnach Homo-Paare trauen, müssen aber nicht.

Staatlich anerkannte Ehen können in Großbritannien sowohl von Standesbeamten als auch direkt von Geistlichen im Rahmen einer kirchlichen Trauung abgenommen werden. Der 2004 eingeführten Eingetragenen Lebenspartnerschaft war die kirchliche Trauung jedoch bislang verwehrt, eine der wenigen Unterschiede zwischen Hetero- und Homo-Ehe auf der Insel.

Der Zusatzartikel zur "Equality Bill", der ohne Fraktionszwang mit 95 zu 21 Stimmen beschlossen wurde und das entsprechende Verbot aufhebt, muss noch vom Parlament abgesegnet werden, wo keine Probleme erwartet werden. Der erste offen schwule Lord, der Labour-Politiker Waheed Alli, hatte die mit der Regierung nicht abgestimmte Vorlage eingebracht.

Einige Kirchen, darunter Quäker, Unitarier, liberale Juden und einige Anglikaner-Gemeinden, wollen demnächst entsprechende Zeremonien anbieten. Homo-Aktivisten begrüßten den Schritt.

"Homophobe" Anträge zurückgezogen

In der gleichen Sitzung des Oberhauses sind Vorlagen für zwei weitere Zusatzartikel zum Gleichstellungsgesetz zurückgenommen worden. Sie hätten es Angestellten ermöglicht, aufgrund ihres Glaubens Arbeiten abzulehnen, die gegen ihre religiöse Haltung zum Thema Homosexualität gingen, sowie katholischen Adoptionsagenturen erlaubt, schwule und lesbische Paare zu ignorieren - seit 2007 müssen auch sie Kinder an Homo-Paare vermitteln. Eingebracht wurden die beiden Vorlagen von der Baroness Butler-Sloss, die in der gleichen Sitzung für eine kirchliche Trauung von Homo-Paaren stimmte. Nachdem ihr der Vorwurf der Homophobie gemacht wurde, nahm sie die Vorlagen "zutiefst geschockt" zurück, will sie aber unter Umständen in anderer Formulierung neu ins Oberhaus einbringen.

Butler-Sloss argumentierte, nicht nur Schwule und Lesben, sondern auch religiöse Menschen hätten ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung. Kürzlich war in Islington eine Standesbeamtin entlassen worden. Sie hatte sich aufgrund ihres Glaubens geweigert, die Zeremonie einer Lebenspartnerschaft durchzuführen.

-w-

#1 Eva B.Anonym
  • 03.03.2010, 17:10h
  • Wir sind da jedenfalls schon lange viel weiter!!
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#2 MarekAnonym
  • 03.03.2010, 18:03h
  • Wenn selbst das als sehr konservativ geltende britische Oberhaus dies so beschließt, ist das ein großer Fortschritt!

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    "Butler-Sloss argumentierte, nicht nur Schwule und Lesben, sondern auch religiöse Menschen hätten ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung. Kürzlich war in Islington eine Standesbeamtin entlassen worden. Sie hatte sich aufgrund ihres Glaubens geweigert, die Zeremonie einer Lebenspartnerschaft durchzuführen."

    Ja, aber das darf nicht dazu führen, dass sie ihrem Job nicht nachgehen. Job eines Standesbeamten ist es u.a., Menschen zu trauen. Wenn er gegen einzelne Paare etwas hat (sei es wegen Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder was auch immer) darf er/sie diesen Job halt nicht machen.

    Dann muss ich mich halt entscheiden, was mir wichtiger ist: die persönlichen Vorurteile oder der Job...
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#3 SabineAnonym
  • 03.03.2010, 21:50h
  • Nicht wirklich. Wir haben anders als Großbritannien kein Adoptionsrecht für schwul-lesbische Paare, wir haben, wiederum anders als in UK, riesige Ausnahmen im Antidiskriminierungsgesetz, speziell für Kirchen, und in dem Artikel geht es um staatliche Ehen in einer Kirche, was mit deutschen Kirchenzeremonien ohne Rechtsfolge nicht vergleichbar ist.
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