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- 10. März 2010 3 Min.
Ein HIV-positiver Mann aus Pirmasens ist am Montag vom Amtsgericht Rastatt zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Körperverletzung verurteilt worden, berichtet das "Badische Tageblatt". Der 25-jährige Angeklagte soll zwischen Juni 2007 und April 2008 mehrfach ungeschützten Sex mit seinem damaligen Partner gehabt und diesen dabei mit HIV infiziert haben.
Der ebenfalls 25-jährige Ex-Partner, der beim Blutspenden auf die Infektion aufmerksam gemacht worden war und die Klage eingereicht hatte, gab vor Gericht an, den Angeklagten vor dem Sex gefragt zu haben, ob dieser HIV-Tests habe machen lassen und HIV-negativ sei - was dieser bejaht habe. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die beiden Männer den gleichen Virusstamm haben.
Der Angeklagte ließ dem Bericht der Zeitung zufolge seinen Anwalt verkünden, keine Kenntnis über seine Infektion gehabt zu haben. Das wurde von Zeugen in Frage gestellt, berichtet das Tageblatt: "Ein Ex-Freund sagte, er sei Anfang 2006 von der Stiefmutter des Angeklagten über dessen HIV-Infektion informiert worden. Auch habe es in der Schwulen-Szene diesbezügliche Gerüchte gegeben". Auch von häufigem Fremdgehen und "Rumgehure" hätten Zeugen berichtet. Eine Polizistin sagte hingegen vor Gericht, die Stiefmutter habe ihr gesagt, erst 2008 von der Infektion gewusst zu haben.
Zweite Verurteilung
Für den Angeklagten nicht von Vorteil war, dass er aus einer Haftanstalt ins Gerichtsgebäude gebracht wurde. Ein Amtsgericht in seiner Heimatstadt Pirmasens hatte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate davon hat er bereits abgesessen. Auch in diesen Fällen soll der Angeklagte ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, ohne seine Partner über eine HIV-Infektion zu informieren. Allerdings hatte sich keiner der beteiligten Männer infiziert.
Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte, argumentierte, der Angeklagte hätte in jedem Fall vorsätzlich gehandelt, auch wenn er nichts von seiner Infektion gewusst habe. Seine Reaktion auf die Frage nach einem erfolgten HIV-Test habe gezeigt, "dass es ihm egal war, ob er jemand ansteckt". Der Anwalt des Angeklagten argumentierte, er habe die "Gefahr nicht zur Kenntnis nehmen wollen und hat das Problem verdrängt". Daher könne man ihm nicht Vorsatz vorwerfen, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sei angemessen.
Das Schöffengericht folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass sich andere infizierten. "Diese Körperverletzung verheilt nicht. Der Geschädigte wird sein ganzes Leben damit zu kämpfen haben", sagte die Vorsitzende Angelika Binder.
Ermittlungen wegen Körperverletzung
In den letzten Jahren hatte es immer wieder Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen Personen gegeben, die andere mit HIV angesteckt haben; in Deutschland sorgte zuletzt der Fall einer populären Pop-Sängerin für Schlagzeilen. Wie häufig Anklage erhoben wird und wie häufig sie zu einer Verurteilung führt, lässt sich nicht abschätzen: die wenigsten Prozesse landen in den Medien oder Urteils-Datenbanken.
Vor wenigen Tagen ist allerdings in Fulda eine 32-Jährige zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihrem Lebenspartner die ihr bekannte HIV-Infektion verheimlicht hatte - der Mann hatte sich nicht infiziert. In anderen Fällen der letzten Jahre hatten Amts- und Landgerichte Männern Haftstrafen ohne Bewährung auferlegt, die ungeschützt und im Wissen einer HIV-Infektion mit Frauen geschlafen und diese infiziert hatten. (nb)
Anmerkung: Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Artikel des "Badischen Tageblatts" ist neben einem kurzen Radiobericht die einzige Quelle. Für das angesprochene vorherige Verfahren liegen keine Berichte und kein Urteil vor.













