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- 18. Juni 2004 4 1 Min.
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Berlin Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung, ein Zusammenschluss schwul-lesbischer Archive, Museen und Geschichtswerkstätten, hat sich in einer Presseerklärung "entsetzt" gezeigt, dass der zweite parlamentarische Anlauf zu einer Hirschfeld-Stiftung heute im Bundestag an Rot-Grün scheitern wird. Die Ablehnung des FDP-Entwurfes "empfinden wir als Schlag ins Gesicht aller Menschen, die sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für das Andenken und die Aufarbeitung lesbischer und schwuler NS-Opfer und der lesbisch-schwulen Geschichte in Deutschland einsetzen", so das Bündnis. Die Opfer hätten "keine Lobby bei Rot-Grün". (nb/pm)
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- 20.06.2004, 08:40h
- Ich kann das Entsetzen nur teilen. Ausgerechnet die Herrschaften, die den zunehmenden Werteverfall unserer Gesellschaft anprangern, verfolgen Ihn aus macht- und finanzpolitischen Motiven mit Nachdruck !!!!!
Die Depression In diesem Land resultiert nicht nur aus den uns auferlegten, fragwürdigen Sparzwängen. - Direktlink »
- 20.06.2004, 11:32h
- zu whk:
Das ist ganz grosser Mist, den ihr dort schreibt.
Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung ist in ihrem Ansatz und und von ihrer Struktur her gesehen, eine angemessene kollektive Entschädigung für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus.
Über die Zusammensetzung des Vorstandes läßt sich immer natürlich streiten, wobei aber irgendwann im Interesse der Sache eine Einigung erfolgen sollte. Das werfe ich auch denjenigen Kräften jetzt vor, die das Scheitern zu verantworten haben.
Aber da trifft wohl alle eine Schuld, da jeder gerne seine Leute unterbringen möchte und dieser Vorwurf gilt wohl nicht nur an die Grünen.
Aber an Sinn und Zweck der Stiftung zu zweifeln, wie es der whk anscheinend macht, ist vollkommen falsch.
Da es leider kaum noch lebende homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus gibt, ist eine kollektive Entschädigung im Rahmen einer Stiftung durchaus richtig und angemessen.
Das Unrecht der Verurteilten nach § 175 zwischen Kriegsende und 1969 sollte nicht indenselben Entschädigungs-zusammenhang wie unter dem Nationalsozialismus einbezogen werden. Schließlich ist es ein grosser Unterschied, ob man in einem KZ landete, oder ob man 1945-69 verurteilt wurde.
Das halte ich für vollkommen falsch, wenn dies gleichgesetzt wird. Und bei der Magnus-Hirschfeld-Stiftung geht es nunmal in erster Linie um das Unrecht des Nationalsozialismus.
Aber ansonsten finde ich es wirklich schlimm, dass für diese kollektive Unrechtswiedergutmachung kein Geld zur Verfügung stand, obgleich selbst CDU und FDP hinter der Schaffung der Stiftung standen. Das ist echt ein Fiasko der Regierung, und ich kann nur hoffen, dass von der Regierung im nächsten Haushalt Gelder eingeplant werden.
Wahlentscheidend bleibt aber, unabhängig von der Schaffung der Stiftung, wie verhalten sich die Parteien zur Gleichstellung der Lebenspartner in den Rechten zur Ehe. Wer Unterhalt gleich zur Ehe gewährt, muss auch gleich finanziell entlastet werden. Das ist maßgeblich für die Wahltentscheidung homosexueller Menschen in unserer Gesellschaft... - Direktlink »
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Das Stiftungsgesetz gehört zu den übelsten Machwerken der rot-grünen Koalition. Auf demselben Mist gewachsen wie die Stiftung zur endgültigen Abspeisung der Zwangsarbeiter oder die vor allem kosten-, sprich: entschädigungslose Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren und wegen angeblicher oder tatsächlicher Verstöße gegen §175 Verfolgten, steht es klar in der Tradition des verächtlichen Umgangs des Landes der Täter mit den NS-Opfern. Das Gesetz sieht eben keine individuelle Entschädigung für NS-Opfer oder deren Erben vor, sondern es schreibt deren Nichtentschädigung endgültig fest.
Unter dem Deckmantel der Förderung wissenschaftlich-historischer sowie emanzipatorischer Arbeit wurde einer "kollektiven Entschädigung" für die von den Nazis zerstörte "homosexuelle Infrastruktur" ein Rechtstitel verschafft, die schlichtweg die abermalige Enteignung der NS-Opfer als Voraussetzung hat. Denn die über das Stiftungsgesetz zwangskollektivierte Infrastruktur (darunter Lokale, Verlage, Zeitungen, wissenschaftliche Einrichtungen) war privates, oft jüdisches Eigentum.
Der Skandal wird um so größer dadurch, daß der Bundestag unter Rot-Grün all jenen Opfern Rehabilitierung und Entschädigung verweigerte, die bis 1969 nach dem in der Nazifassung ins Strafrecht der BRD übernommenen §175 verurteilt wurden. Anstatt angesichts der wenigen noch lebenden Rosa-Winkel-Opfer die Zehntausenden nach demselben Paragraphen in der BRD Verurteilten in deren Erbe einzusetzen, erklärte Rot-Grün den Nazi-Paragraphen damit für rechtsstaatskompatibel.
Vor diesem unsäglichen Hintergrund hätte das whk die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgerechnet durch einen offen schwulen Hamburger Justizsenator als skurrile Einlage werten und das vorläufige Ende des Projekts begrüßen können. Sie ist aber weder durch menschlichen Anstand, noch politische Moral oder gar historische Kenntnis motiviert, was von einem CDU-Rechtsausleger in einer stramm rechten Koalition ohnehin nicht zu erwarten war, sondern folgt allein der Logik des Macht- und Verteilungskampfes zwischen Parteien. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung sollte rot-grüne Lobbyvereine mit Posten und Mitteln versorgen bzw. ihnen über den Zuschnitt des Kuratoriums Kontrolle über die Geldverteilung in der Homo-Szene verschaffen.
Also von den Opfern kann also nicht die Rede sein.