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  • 16. März 2010 23 2 Min.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hat die Bundesregierung erstmals den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr anerkannt: nur ein "hinreichend gewichtiger Sachgrund" könne demnach eine Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe rechtfertigen.

Die konservativ-liberale Bundesregierung erkenne damit erstmals die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe an, kommentierte Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag. "Ein bloßer Verweis auf eine besondere Stellung der Ehe genügt demnach nicht mehr. Insbesondere die CDU/CSU hatte immer mit einem Abstandsgebot argumentiert."

Dass die Bundesregierung als einzigen möglichen Unterschied nur ausführt, bei Begründung der Lebenspartnerschaft kein Fähigkeitszeugnis zu verlangen (und damit Ausländern aus Staaten ohne Homo-Ehe das Eingehen einer solchen zu vereinfachen), kommentiert Beck als "bezeichnend": "Selbst den Konservativen gehen die Ideen aus, wie man Diskriminierung noch rechtfertigen könnte."

Selbst ein Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare wird nicht ausgeschlossen. Das stehe zwar derzeit nicht auf der Tagesordnung, schreibt die Regierung, da das Europäische Adoptionsübereinkommen aus dem Jahr 1967 die gemeinsame Adoption nur Eheleuten erlaube. Doch die Bundesregierung will ein revidiertes Abkommen aus dem Jahr 2008 unterzeichnen, das diese Beschränkung aufhebt.

Auf konkrete Fragen, wann die Bundesregierung Ungleichbehandlungen aufheben wolle, antwortet sie mit dem Koalitionsvertrag; die neue Rechtslage werde bei anstehenden Gesetzesinitiativen berücksichtigt. Volker Beck: "Das genügt nicht: Jeder Tag ohne gesetzliche Gleichstellung verletzt die Grundrechte von Lesben und Schwulen." Die Grünen werden einen Gesetzesentwurf vorstellen, der alle Änderungen berücksichtige, kündigt er an.

Die Antwort der Bundesregierung ist als PDF verfügbar und auch deswegen interessant, weil sie - auf 65 Seiten - einen umfassenden Überblick über den Stand der Gleichstellung in den Gesetzen der Bundesländer gibt. (nb)

-w-

#1 SeXXX-O-MaticAnonym
  • 16.03.2010, 22:58h
  • Da fällt mir spontan der letzte Satz von Galileo Galilei an, bevor er die Augen für immer schloß:

    "Und sie bewegt sich doch!"

    Mehr gibt es dazu (vorerst) nicht zu sagen!
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#2 BerlinerAnonym
  • 16.03.2010, 23:19h
  • Was die SPD in Jahren nicht geschafft hat, das schafft die FDP in wenigen Wochen. Respekt!

    Möglicherweise ist die alte Tante SPD doch einfach überflüssig geworden... Während auf den anderen Wagen beim CSD gefeiert wird werden da ja auch nur Fahnen geschwenkt.
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#3 GerdAnonym
  • 17.03.2010, 00:25h
  • Die Antwort der Bundesregierung ist zwar gut und folgerichtig, aber entscheidend ist, dass die Bundesregierung endlich auch hier handelt. Worte allein reichen nicht - Taten sind gefragt.

    Immer noch werden verpartnerte Paare insbesondere in der Einkommenssteuer massiv finanziell benachteiligt (Ehegattensplitting/Zusammenveranlagung) .

    Damit muss endlich Schluss sein und die Gleichstellung im Einkommenssteuergesetz muss endlich umgesetzt werden. Auch das Adoptionsrecht gehört endlich reformiert.
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