Die britische Regierung muss erneut prüfen, ob sie einer kirchlichen Adoptionsvermittlung eine Ausnahme vom Antidiskriminierungsgesetz erlaubt.
Von Norbert Blech
Der Gerichtshof für England und Wales (High Court) hat am Mittwoch entschieden, dass eine staatliche Kommission erneut entscheiden muss, ob eine katholische Adoptionsvermittlung eine Ausnahmeregelung vom Antidiskriminierungsgesetz bekommt und schwule und lesbische Paare ignorieren darf.
Geklagt hatte die katholische Wohlfahrtsorganisation "Catholic Care" mit Sitz in Leeds, die unter anderem Adoptionen in mehreren Städten von Yorkshire vermittelt. Sie hatte argumentiert, sie müsse ihre Arbeit einstellen, wenn sie gezwungen würde, Kinder auch an Schwule und Lesben zu vermitteln.
Die britische Regierung hatte 2008 ihr bestehendes Antidiskriminierungsgesetz (den sogenannten "Equality Act") um den Schutzbereich der sexuellen Orientierung erweitert und kirchlichen Einrichtungen eine Übergangszeit von 21 Monaten gegeben, um sich an den neuen Gesetzen zu orientieren. In Folge hatten sich katholische Adoptionsvermittlungen entweder von der Kirche gelöst oder ihre Arbeit eingestellt. Nur "Catholic Care" hatte einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung gestellt: Laut Gesetz kann es für Wohlfartsorganisationen Ausnahmen von Antidiskriminierungsregelungen geben, wenn diese für die Ziele der Organisation notwendig sind. Die staatliche Aufsichts-Kommission für Charitys in England und Wales hatte den Ausnahmeantrag abgelehnt.
Öffentliche Mittel für Diskriminierung?
Diesen Antrag muss die Kommission nun wohlwollend neu überprüfen. Mit dem Richterspruch darf "Catholic Care" zunächst weiter operieren wie bisher, die staatliche "Charity Commission" muss die Gerichtskosten von über 100.000 britischen Pfund tragen.
Jonathan Finney von der Homo-Organisation Stonewall kritisierte den Richterspruch. Es sei "undenkbar", dass eine Organisation die Lizenz erhalte, auf "der Basis von Vorurteilen" zu entscheiden, wem sie ihre aus öffentlichen Mitteln bezahlte Dienstleistungen anbiete. Dabei sei es "sicher im besten Interesse der Kinder, einen möglichst weiten Pool von möglichen Adoptionseltern zu haben", kritisierte Finney.
Der katholische Bischof von Leeds, Arthur Roche, sagte hingegen nach dem Urteil, die Entscheidung helfe "in unserer Entschlossenheit, diesen unbezahlbaren Service, von dem Kinder, Familien und Gemeinden profitieren, weiterhin anzubieten." Das Gericht habe gezeigt, dass die Rechts-Auffassung der Kirche richtig sei und auch andere Dienste Ausnahmeanträge einreichen könnten, die im "öffentlichen Interesse" lägen. Man werde der Kommission Beweise vorlegen, dass ohne die Ausnahme für die Kirchen "Familien ernsthaft benachteiligt" würen.
Terry Sanderson, Präsident der National Secular Society, die sich für eine Trennung von Staat und Kirche stark macht, kritisierte das Urteil als "alarmierend" und "ersten Rückschritt" im Gleichheitskampf von Schwulen und Lesben. Der Richter und die Adoptionsstelle nutzten ein Schlupfloch der Gesetzgebung, das nie diesen Zweck hatte.
Die "Charity Comission" hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil in Berufung gegen will, letztinstanzlich müsste der neu geschaffene Oberste Gerichtshof ("Supreme Court") entscheiden.
Kirchen in Deutschland vom ADG ausgenommen
Auch in Deutschland ist die katholische Kirche mit Adoptionsvermittlungsstellen aktiv. Glaubensgemeinschaften sind hierzulande in ihrer kirchlichen, aber auch sozialen Arbeit vom Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen, was mit dem grundgesetzlichen Selbstverwaltungsrecht der Kirchen begründet wird. Die europäischen Richtlinien für Antidiskriminierungsgesetze erlauben entsprechende Ausnahmen.
Nicht nur das...
Die "Heilige Römisch-katholische Kirche" steht in Deutschland über dem Gesetz !!!
Sie bildet gewissermaßen einen "Staat im Staate" mit eigener Gerichtsbarkeit, eigenem Arbeitsrecht usw..
Und das dank einer Vereinbarung (Konkordat) mit einem Unrechtsstaat (3.Reich).
Warum solcherlei Verträge den Untergang eines Regimes überleben können?
Weltliche Gesetze, Verfassung und das GG überhaupt gelten letztendlich für die RKK nicht!