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- 18. März 2010 2 Min.
Der Sexualwissenschaftler Kurt Starke fordert eine Abschaffung des Pornografieverbots: "Verbot kann sogar schädliche Effekte für Jugendliche haben", heißt es in einer heute vorgelegten Expertise des Leipziger Professors. Starke gilt als einer der namhaftesten deutschen Wissenschaftler auf diesem Gebiet.
In seiner Studie mit dem Titel "Pornografie und Jugend - Jugend und Pornografie" behandelt Starke umfassend die Frage, was so genannte einfache Pornografie bei Jugendlichen bewirkt und wie diese ihrerseits mit Pornografie umgehen. Ausgeklammert sind allerdings die Themen Kinder- und Gewaltpornografie.
Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. "Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz". In der öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als "Opfer" von Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten.
Vor diesem Hintergrund sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unhaltbar, so Starke Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung behindere. Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar noch verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet "realitätsfern und diskriminierend" an.
Die Huch Medien GmbH, die das Gutachten in Auftrag gab, leitet daraus ihre Forderung nach einer Abschaffung des Verbots der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafrecht und im JMStV ab. Am 25. März wollen die Ministerpräsidenten der Länder über eine novellierte Fassung des JMStV beraten. Die Huch Medien GmbH erklärte, dass sie das Starke-Gutachten umgehend den Ministerpräsidenten zur Verfügung stellen werde. Auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Aufhebung des Pornografieverbotes zwingend geboten: Vernünftiger Jugendschutz, der auch die Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus, jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit Pornografie zu schützen. Für gesetzliche Pauschalverbote dagegen bestehe keine Rechtfertigung. (cw)














