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Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) verteidigt den Kompromiss zum Homo-Mahnmal in Berlin, wonach ein als Kurzfilm durch ein Sichtfenster gezeigter schwuler Kuss durch einen lesbischen ersetzt werden soll.

Am Montag hatten Leiter von KZ-Gedenkstätten und schwule Aktivisten diesen Kompromiss als "Verzerrung und Verfälschung der Geschichte" kritisiert (queer.de berichtete). Neumann erklärte nun, dass durch die Entfernung des mann-männlichen Kusses "keinesfalls eine Gleichsetzung von homosexuellen Männern und Frauen im Hinblick auf ihre Verfolgung im NS-Regime" beabsichtigt worden sei. Denn wissenschaftlich sei die Verfolgung lesbischer Frauen durch das NS-Regime in vergleichbarer Form wie bei homosexuellen Männern "nicht belegbar". Dies werde auch ausdrücklich auf der Erläuterungstafel am Denkmal so dargestellt.

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Auch Lesben von NS-Diktatur verfolgt

Trotz dieser anderen Dimension wurden "auch die Freiheitsrechte lesbischer Frauen im ‚Dritten Reich' eingeschränkt, z.B. dadurch, dass man ihre Zeitschriften verbot", so Neumann. Der Bundestag habe dann eine durch die Frauenzeitschrift "Emma" ausgelöste Debatte aufgenommen und sich in Abstimmung mit den Künstlern darauf geeinigt, dass der Film alle zwei Jahre geändert werden soll und nach Absprache möglichst abwechselnd Männer und Frauen zeigen soll.

Tatsächlich wurde Anfang 2006 der schwule Kuss als integraler Bestandteil des Mahnmals genehmigt. Erst ein halbes Jahr später startete die "Emma" erfolgreich eine Kampagne gegen das Denkmal, die von den Künstlern Michael Elmgreen und Ingar Dragset als "populistische Attacke" kritisiert wurde (queer.de berichtete).

Der Film am Homo-Mahnmal soll aktuellen Planungen zufolge im Mai 2010 ausgewechselt werden. Er muss eine "gleichgeschlechtliche Kussszene" in Schwarz-Weiß enthalten und darf maximal zwei Minuten dauern. (dk)

Youtube | Durch das Sichtfenster können Besucher diese Kussszene sehen.
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#1 mauslAnonym
  • 25.03.2010, 17:19h
  • Doch! Genau das wird getan. Und CDU-Vertreter sollten überhaupt das Maul zu dem Thema halten müssen.
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#2 Joy-StiXXXAnonym
#3 Dr.P.EnisAnonym
  • 25.03.2010, 20:37h
  • Jetzt schwimmen sogar schon die Konserven der CDU auf der Gender-Mainstream-Welle der FeministInnen. Die FeministInnen versuchen hier, auf kosten der schwulen Holocaustopfer, sich mal wieder aufzuspielen weil sie nicht wahrhaben wollen das auch Männer Opfer sein können. Mein Freund Wiki schreibt:

    Lesben während der Zeit des Nationalsozialismus

    Frauen wurden nicht wegen ihrer Homosexualität verfolgt. In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutiert haben. Der geschlechtsneutrale § 129 I b des österreichischen Strafrechts behielt allerdings auch während des Anschlusses seine Gültigkeit. Die von Claudia Schoppmann untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben jedoch in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Für die häufig kolportierten Gerüchte, Lesben seien unter einem Vorwand - beispielsweise als "Asoziale" - verfolgt worden, finden sich bislang keine Belege. Finden sich in den Akten der Konzentrationslager Hinweise auf lesbisches Verhalten, so beziehen sich diese in allen Fällen auf Frauen, deren offizieller Haftgrund für sich genommen den Nationalsozialisten Verfolgungsgrund genug war. Keine Ausnahme stellt die in Ravensbrück inhaftierte Jüdin Mary Pünjer dar, die im Oktober 1940 aus unbekannten Gründen verhaftet wurde und deren Haftgrund mit "asozial" und dem Zusatz "lesbisch" angegeben war. Einen ausführlichen Vergleich der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der Lebenssituation schwuler Männer in der Zeit des Nationalsozialismus hat Joachim Müller im Jahr 2007 zusammengestellt.

    de.wikipedia.org/wiki/Homosexuelle_w%C3%A4hrend_der_Zeit_des
    _Nationalsozialismus
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