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- 25. März 2010 2 Min.
Der hessische Landtag hat Homo-Paare im Landesrecht gleichgestellt, allerdings nicht rückwirkend – in NRW lässt Schwarz-Gelb Eingetragene Lebenspartner weiter zappeln.
Am Donnerstag hat der hessische Landtag einstimmig die Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren heterosexuellen Kollegen beschlossen. Sie werden damit nicht mehr beim Familienzuschuss, Pensionen und Beihilfe (Krankenversicherung) schlechter gestellt als Verheiratete. Eine von der Opposition geforderte rückwirkende Gleichstellung lehnte Schwarz-Gelb dagegen ab. SPD, Grüne und Linke hatten argumentiert, dass diese Gleichstellung nach einer EU-Richtlinie bereits im Jahr 2003 hätte erfolgen müssen und es daher unfair wäre, schwulen und lesbischen Beamten die Vorzüge erst ab 2010 zu gewähren.
Die Koch-Regierung hatte sich über Jahre geweigert, Schwule und Lesben im Beamtenrecht gleichzustellen. Erst nach einem eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem Schwule und Lesben in einer Partnerschaft nicht grundlos gegenüber Heterosexuellen benachteiligt werden dürfen, gab sie ihren Widerstand aber auf.
Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte die nicht rückwirkende Gleichstellung als "halben Schritt". Außerdem erklärte der hessische LSVD-Sprecher Ralf Harth, dass die von der Koalition angegeben Mehrkosten in Höhe von 500.000 Euro "tendenziös" seien. Nach Berechnungen des Völklinger Kreises betrügen die Kosten lediglich 60.000 Euro – und damit 0,0013 Promille des hessischen Personaletats.
Keine Gleichstellung für NRW-Beamte
Die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen will dagegen in dieser Legislaturperiode das Thema Gleichstellung nicht mehr angehen – und hält sich auch für danach alle Optionen offen. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Landtagsfraktion erklärte die Rüttgers-Regierung, dass sich "eine eingesetzte Kommission zur Dienstrechtsreform .. mit der Thematik" befassen werde. Anfang der nächsten Legislaturperiode sei dann zu "prüfen, ob diese Fragestellung im Rahmen der Dienstrechtsreform entschieden werden soll oder ob [die Landesregierung] dem Landtag vorschlägt, hierüber vorher zu beschließen." Am 9. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Umfragen zufolge hat derzeit weder Schwarz-Gelb noch Rot-Grün eine Mehrheit.
Die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sind mit der 2006 beschlossenen Föderalismusreform in den Verantwortungsbereich der Länder übergegangen. Das erlaubt den Ländern, die Gleichstellung in diesem Rechtsbereich in eigener Regie vorzunehmen. (dk)















Ich muss sagen, Glückwunsch. Ich bin der queer.de Redaktion genau so auf den Leimen gegangen wie sonst nur dem LSVD-Newsletter. Warum könnt ihr da nicht einfach mal das Wort "Beamte" mit in den Titel aufnehmen damit man sich nicht jedes Mal aufs Neue vergeblich freut wenn man die Überschrift ließt.