Der Rechtsausschuss des Bundestags beschäftigt sich in einer öffentlichen Anhörung am kommenden Mittwoch mit der Erweiterung des Artikels 3 um Schwule und Lesben.
Alle drei Oppositionsfraktionen haben Gesetzentwürfe eingebracht, um eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verbieten. Mit den Gesetzentwürfen von SPD, Linkspartei und Grünen zur Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes beschäftigt sich der Rechtsausschuss am 21. April in einer öffentlichen Anhörung. Sie beginnt um 12 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.
Neun Sachverständige - acht Professoren deutscher und österreichischer Universitäten sowie ein Rechtsanwalt - werden die Fraktionsinitiativen kritisch bewerten. Nach Darstellung der drei Fraktionen sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen immer noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. "Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation" von Homosexuellen aus, erläutern etwa die Grünen.
Die Oppositionsparteien hatten das Thema bereits Ende Januar in den Bundestag eingebracht. In der Debatte sträubten sich allerdings CDU/CSU und FDP gegen eine Grundgesetzänderung (queer.de berichtete). In der Länderkammer stimmten allerdings mit Hamburg und dem Saarland zwei CDU-geführte Länder für die Anpassung der Verfassung (queer.de berichtete). In Bundestag und Bundesrat ist für dieses Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
Artikel 3 erklärt in Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". In Absatz 2 und 3 präzisiert der Artikel dann, welche Merkmale besonders wichtig sind. Demnach ist der Bürger vor Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie seiner Behinderung geschützt. SPD, Linke und Grüne wollen den Artikel lediglich um das Merkmal "sexuelle Identität" erweitern – insgesamt würden in der deutschen Verfassung dann drei Worte mehr stehen. (dk)