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  • 20. April 2010 22 2 Min.

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat ein Urteil des Landesgerichts Wien bestätigt, wonach der Besitz pornografischer Bilder strafbar ist, wenn die Dargestellten wie unter 18-Jährige aussehen - dabei spielt das wirkliche Alter keine Rolle.

Ein Mann war zuvor zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil auf seinem Computer fünf Bilder zweier nackter US-Pornodarsteller mit erigierten Penissen abgespeichert waren. Ein gerichtliches Gutachten schloss aufgrund der Genitalentwicklung, der Behaarung und der Gesichtszüge, dass die jungen Männer zwischen 16 und 21 Jahre alt seien. Zu 90 Prozent seien sie dem Gutachten zufolge jedoch minderjährig. Dem Oberlandesgericht genügte das als Beweis – es verurteilte den Angeklagten.

Pi mal Daumen: Wahrscheinlichkeit gilt in Österreich als Beweis

Dabei glaubten die Richter dem Angeklagten nicht, dass er annahm, bei den dargestellten Personen handele es sich um Erwachsene. Wer solche Bilder suche, halte es für möglich, dass auf Internetseiten "mit derartigem Inhalt" unter 18-Jährige abgebildet seien, so die Richter. Einen Antrag des Mannes, die Altersnachweise der Jungs aus den USA zu besorgen, lehnte das Oberlandesgericht ab. Für eine strafrechtliche Verurteilung würden Wahrscheinlichkeitsschlüsse genügen.

"Das Vielleicht-Jugendporno-Urteil zeigt nun, dass die Kriminalisierung sogar über das 18. Lebensjahr hinaus in das Erwachsenenalter hineinreicht", erklärte Helmut Graupner, der Anwalt des Verurteilten und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS).

Der Verurteilte will wegen des Urteils Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen. Die Gefängnisstrafe muss er allerdings trotzdem antreten.

Auch in Deutschland sind seit 2008 als pornografisch eingestufte Abbildungen von unter 18-Jährigen verboten, allerdings gab es noch keine Verurteilungen wegen eines geschätzten Alters. Datingwebseiten setzen sich wegen dieser Altersgrenze stets Gefahren aus, wenn sie Bilder von jungen Teilnehmern veröffentlichen. Auch Webcamsex ist für Jugendliche tabu, obgleich das niedrigste Schutzalter außerhalb des Internets bei 14 Jahren liegt. (dk)

-w-

#1 Hilfe !!!Anonym
  • 20.04.2010, 16:33h
  • EuGH !!!

    Bitte rette uns vor diesem Rückfall ins reaktionärste gesellschaftliche Mittelalter !!!
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#2 lawAnonym
  • 20.04.2010, 16:42h
  • Antwort auf #1 von Hilfe !!!
  • Hierzulande hat das Bundesverfassungsgericht schon Auswüchse verhindert:

    blog.beck.de/2008/12/19/bundesverfassungsgericht-zum-neuen-s
    trafverbot-von-jugendpornographie/


    "Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen „Scheinjugendlicher" lässt sich danach allenfalls annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen."
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#3 kokAnonym
  • 20.04.2010, 16:52h
  • Ich denke, dass etwa die Hälfte aller Männer in Österreich Pornos zu Hause hat (ob hetero oder homo), die in irgendeiner Weise mit "junge Dinger" oder ähnlichen Boy-Girl-Schlagworten mit dem Reiz werben, es könne sich tatsächlich um so junge Darsteller/innen handeln, dass es eigentlich verboten gehört ... Und auch wenn die Darsteller alle über 18 sind und vielleicht auch schon ein paar mehr Haare sonstwo haben, wahrscheinlich ist es doch so, dass die notgeilen Betrachter in ihrer Fantasie das Alter der Teilnehmer herunterschrauben - sagen wir mal auf 17,5. Damit hätten wir doch den erwiesenen Tatbestand des Missbrauchs, wie er gerade von der Kirche so schön beworben wird ...
    Vielleicht sollte in Österreich mal jemand abzählen - eins, zwei, eins, zwei - und dann wandern die Straftäter in den Knast und es werden genügend Managerposten für Frauen frei. Es könnte so einfach sein ...
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