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- 20. April 2010 2 Min.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat ein Urteil des Landesgerichts Wien bestätigt, wonach der Besitz pornografischer Bilder strafbar ist, wenn die Dargestellten wie unter 18-Jährige aussehen - dabei spielt das wirkliche Alter keine Rolle.
Ein Mann war zuvor zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil auf seinem Computer fünf Bilder zweier nackter US-Pornodarsteller mit erigierten Penissen abgespeichert waren. Ein gerichtliches Gutachten schloss aufgrund der Genitalentwicklung, der Behaarung und der Gesichtszüge, dass die jungen Männer zwischen 16 und 21 Jahre alt seien. Zu 90 Prozent seien sie dem Gutachten zufolge jedoch minderjährig. Dem Oberlandesgericht genügte das als Beweis – es verurteilte den Angeklagten.
Pi mal Daumen: Wahrscheinlichkeit gilt in Österreich als Beweis
Dabei glaubten die Richter dem Angeklagten nicht, dass er annahm, bei den dargestellten Personen handele es sich um Erwachsene. Wer solche Bilder suche, halte es für möglich, dass auf Internetseiten "mit derartigem Inhalt" unter 18-Jährige abgebildet seien, so die Richter. Einen Antrag des Mannes, die Altersnachweise der Jungs aus den USA zu besorgen, lehnte das Oberlandesgericht ab. Für eine strafrechtliche Verurteilung würden Wahrscheinlichkeitsschlüsse genügen.
"Das Vielleicht-Jugendporno-Urteil zeigt nun, dass die Kriminalisierung sogar über das 18. Lebensjahr hinaus in das Erwachsenenalter hineinreicht", erklärte Helmut Graupner, der Anwalt des Verurteilten und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS).
Der Verurteilte will wegen des Urteils Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen. Die Gefängnisstrafe muss er allerdings trotzdem antreten.
Auch in Deutschland sind seit 2008 als pornografisch eingestufte Abbildungen von unter 18-Jährigen verboten, allerdings gab es noch keine Verurteilungen wegen eines geschätzten Alters. Datingwebseiten setzen sich wegen dieser Altersgrenze stets Gefahren aus, wenn sie Bilder von jungen Teilnehmern veröffentlichen. Auch Webcamsex ist für Jugendliche tabu, obgleich das niedrigste Schutzalter außerhalb des Internets bei 14 Jahren liegt. (dk)















Bitte rette uns vor diesem Rückfall ins reaktionärste gesellschaftliche Mittelalter !!!