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- 20. Mai 2010 2 Min.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat beschlossen, eingetragene Lebenspartner bei Erbschafts- und Grunderwerbsteuer gleichzustellen - nicht aber beim wesentlich wichtigeren Thema Ehegattensplitting.
Die Änderungen sind am Mittwoch vom Bundeskabinett im Jahressteuergesetz 2010 verabschiedet worden. Damit geht eine jahrelange Auseinandersetzung um die Benachteiligung insbesondere beim Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zu Ende.
Bis 2008 wurden hier eingetragene Lebenspartner wie Fremde behandelt. Auf Druck der SPD erhöhte die Große Koalition schließlich den Freibetrag für überlebende Lebenspartner von 5.200 Euro auf 500.000 Euro - und glich ihn damit (heterosexuellen) Eheleuten an. Allerdings bestand die Union damals darauf, dass Schwule und Lesben über den Freibetrag hinaus zwischen 30 und 50 Prozent ihrer Erbschaft an den Fiskus abführen müssen; bei Heterosexuellen sind es derzeit nur zwischen sieben und 30 Prozent.
Auch bei der Grunderwerbssteuer soll nach dem Beschluss der Bundesregierung nun eine Gleichstellung Gesetz werden. Diese Steuer ist beim Kauf von Wohnungen oder Häusern zu entrichten und liegt bei 3,5 Prozent des Kaufpreises (Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt: 4,5 Prozent). Stirbt der eingetragener Lebenspartner, dem die Immobilie gehört, muss der Witwer gegenwärtig diese Steuer entrichten; bei heterosexuellen Eheleuten ist die Transaktion dagegen steuerfrei. Nach der Gesetzesänderung sollen auch hier Schwule und Lesben gleich behandelt werden.
FDP: "Schritt für Schritt" zur Gleichstellung
Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch erklärte, dass diese Verbesserungen auf Druck der Liberalen zustande gekommen seien. "Schritt für Schritt setzen die Liberalen damit die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um", jubiliert der FDP-Berichterstatter für Schwulen- und Lesbenpolitik. Allerdings hat seine Partei im Bundestag erst vor einem halben Jahr noch eine von den Grünen beantragte Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht abgelehnt (queer.de berichtete).
Grüne: "Größte Ungerechtigkeit" bleibt bestehen
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck reagierte vorsichtig auf die Ankündigung. Seiner Partei lägen bislang noch keine Anträge zur Gleichstellung von Homo-Partnern im Erbschaftssteuerrecht vor, erklärte er gegenüber queer.de. Zudem deutete der Kölner Bundestagsabgeordnete an, dass die Regierung Schwule und Lesben mit Peanuts abspeise, weil Schwarz-Gelb die wichtigste Reform noch nicht angegangen sei: "In jedem Fall fehlt offensichtlich die Gleichstellung bei der Einkommenssteuer - und das ist im Steuerbereich die größte Ungerechtigkeit", so Beck. Das angesprochene Ehegattensplitting ist eine Subvention ausschließlich für Heterosexuelle, die derzeit jedes Jahr 20 Milliarden Euro kostet. Die Subvention ist damit fast doppelt so hoch wie die Gesamteinnahmen aus Grunderwerbsteuer (sieben Milliarden Euro) sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer (vier Milliarden Euro). (dk)










Es ist ein Skandal, dass Schwule und Lesben trotz eindeutiger Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom deutschen Staat weiterhin wie Bürger zweiter Klasse behandelt werden.
Wir müssen endlich als Community eine klare Ansage an diese Verfassungsfeinde richten, die sich einbilden, bestimmte gesellschaftliche Gruppen als minderwertig behandeln zu können:
Solange wir nicht volle Bürger- und Menschenrechte genießen, welches Recht habt ihr dann, weiterhin von uns Steuern zu verlangen?