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  • 25. Mai 2010 32 5 Min.

Wie geht die Bundesregierung mit Staaten um, die aggressiv homofeindlich sind wie etwa Uganda? Antworten gibt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP).

Von Klaus Jetz

Herr Minister, Uganda debattiert im Parlament die Einführung der Todesstrafe für "verschärfte Homosexualität" und eine strafbewehrte Pflicht für die Bürgerinnen und Bürger, Homosexuelle zu denunzieren. Bereits jetzt sieht das Strafrecht horrende Strafen für einvernehmliche homosexuelle Beziehungen vor. Das ostafrikanische Land ist Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Was tut die Bundesregierung, um auf die ugandische Politik einzuwirken? Was hat Ihr Ministerium konkret unternommen?

Die Bundesregierung nutzt jede Gelegenheit, um die Verschärfung der Menschenrechtssituation für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in Uganda zu verhindern. Wir haben in einem Gespräch mit dem ugandischen Botschafter deutlich gemacht, dass wir Folgen für die Entwicklungszusammenarbeit nicht ausschließen, wenn der Gesetzentwurf in der derzeitigen Form verabschiedet wird. Auch die Deutsche Botschaft in Kampala nutzt die politischen Kontakte, um Einfluss zu nehmen. Aufgrund der internationalen Kritik hat sich der Präsident bereits vom derzeitigen Gesetzesentwurf distanziert. Wichtig ist es, die Kräfte in Uganda zu stärken, die für Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten eintreten und einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft anstoßen können. Hier sehe ich einen klaren Auftrag für die Entwicklungszusammenarbeit.

Warum ist Uganda so wichtig in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

Uganda hat es mit internationaler Unterstützung in den letzten Jahren geschafft, die Armut nahezu zu halbieren und ein hohes Wirtschaftswachstum zu erzielen. Mit Beendigung des Bürgerkriegs in Norduganda wurde zudem ein friedlicher Weg eingeschlagen - und das in einer Region, die als instabil gilt. Die Bundesregierung will die Reformbemühungen der Regierung weiter unterstützen, mit entwicklungspolitischem Einfluss kritisch begleiten und die Lebensbedingungen, insbesondere in Norduganda, weiter verbessern. Durch unser tatkräftiges Engagement können wir Veränderungsprozesse anstoßen und begleiten.

Sollte unsere Entwicklungszusammenarbeit mit solchen Staaten, die Lesben und Schwule verfolgen, reduziert oder gar eingestellt werden?

Verletzt eine Partnerregierung willentlich und systematisch Menschenrechte von sexuellen Minderheiten, kann die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit eingestellt werden. Für mich stellt sich aber eher die Frage, welche Art von Zusammenarbeit wir verfolgen müssen, um die Situation von sexuellen Minderheiten zu verbessern. Oft sind Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten auch in der Bevölkerung weit verbreitet. Die Entwicklungszusammenarbeit einzustellen, würde an dieser Situation nichts ändern. Dann können wir das Thema Diskriminierung von Homosexuellen gar nicht mehr bearbeiten. Es müssen verstärkt Wege gefunden werden, mit zivilgesellschaftlichen Partnern zu arbeiten und Strategien zu identifizieren, mit denen Diskriminierungsmuster erfolgreich aufgebrochen werden können.

Welchen Stellenwert nimmt das Thema Stärkung der Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) unter Ihrer Leitung im BMZ ein? Was wollen Sie hier konkret verändern?

Menschenrechte für sexuelle Minderheiten sind Teil der universell geltenden Menschenrechte. Das BMZ hat sich 2004 in seinem ersten entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte verpflichtet, Menschenrechte systematisch zu fördern. In diesem Jahr werden wir diesen Aktionsplan durch ein politisch verbindliches BMZ-Konzept für Menschenrechte ersetzen, in dem wir LGBT-Rechte als Teil der international rechtsverbindlichen Menschenrechte noch stärker profilieren. An der Erarbeitung des BMZ-Konzeptes werden wir Zivilgesellschaft, Kirchen, Stiftungen und Privatwirtschaft beteiligen. Konkret spricht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sexuelle Minderheiten derzeit insbesondere im Rahmen von HIV-Gesundheitsprojekten an. Daneben wird zum Beispiel in Kolumbien auch die Einbeziehung von LGBT-Gruppen in Versöhnungsprozessen gefördert. In Honduras werden Institutionen unterstützt, die sich für Rechte von Minderheiten - inklusive sexueller Minderheiten - und für einen Abbau von Gewalt und Diskriminierung ihnen gegenüber einsetzen.

Sieht man von einigen wenigen Organisationen ab (etwa die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, filia Frauenstiftung oder andere Privatstiftungen) fördern deutsche Träger der Entwicklungszusammenarbeit bislang kaum LGBT-Organisationen oder Menschenrechtsprojekte in Afrika, Asien und Lateinamerika. Woran liegt das? Gibt es Berührungsängste bei den Projektträgern?

Was die Förderung von Menschenrechtsprojekten betrifft, muss ich Ihnen für mein Haus widersprechen: Das BMZ fördert seit Jahren Projekte, welche die Förderung von Menschenrechten zum Ziel haben - sei es die Unterstützung des afrikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte oder die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Auch die vom BMZ unterstützten privaten Träger der Entwicklungszusammenarbeit fördern menschenrechtsrelevante Zielsetzungen. Was den Bereich LGBT betrifft, so gibt es hier im Vergleich sicherlich Nachholbedarf. Der bisherigen Zurückhaltung wollen wir dadurch begegnen, dass wir Fachkräfte und Mitarbeitende für LGBT-Rechte sensibilisieren und den Austausch mit anderen Gebern zu diesem Thema intensivieren.

Sollte Deutschland beim Thema Menschenrechte für sexuelle Minderheiten mit gutem Beispiel vorangehen? Was kann Deutschland tun? Und warum?

Die deutsche Entwicklungspolitik ist aufgrund ihres differenzierten Instrumentariums besonders gut aufgestellt, um Diskriminierung von sexuellen Minderheiten - wie auch von anderen Gruppen - anzugehen. Wir können mit unserer Arbeit Diskriminierungsmuster aufbrechen und dafür auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene ansetzen. Hierbei ist besonders wichtig, alle gesellschaftlichen Kräfte einzubeziehen.

Im vergangenen Jahr schrieben Sie uns als FDP-Generalsekretär, die Yogyakarta-Prinzipien seien "eine wichtige Leitschnur für die Menschenrechtspolitik", Deutschland müsse sie "in der auswärtigen Politik berücksichtigen und sich für ihre internationale Anerkennung einsetzen." Was unternimmt die Bundesregierung, was unternimmt speziell das BMZ in dieser Hinsicht?

Die Yogyakarta-Prinzipien konkretisieren bestehende internationale, rechtlich verbindliche Menschenrechtsabkommen in Bezug auf unterschiedliche sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Auch wenn sie nicht im strengen Sinne rechtsverbindlich sind, sind sie als Auslegungsprinzipien bindender Menschenrechtsabkommen im Rahmen der Entwicklungspolitik zunehmend von Bedeutung. Wir werden uns in dem in Zukunft intensivierten Rechtsstaatsdialog, unter anderem zum Thema Menschenrechte, auch auf diese Prinzipien beziehen. Dies erfordert große Sensibilität, um einen Gesichtsverlust auf der Seite unserer Partner zu vermeiden.

Das Interview mit Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel erschien zuerst in der Zeitschrift "respekt!" des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Die Fragen stellte Klaus Jetz.

-w-

#1 DrittweltlerAnonym
  • 25.05.2010, 21:55h
  • Das Interview ist interessant und gut: ein Loba an Klaus Jetz; und das Thema ist sicherlich eines der allerwichtigsten Themen im Bereich der deutschen Homopolitik.

    ... "Auch die vom BMZ unterstützten privaten Träger der Entwicklungszusammenarbeit fördern menschenrechtsrelevante Zielsetzungen. Was den Bereich LGBT betrifft, so gibt es hier im Vergleich sicherlich Nachholbedarf. " ...

    ---> "Nachholbedarf" ?!?!

    Den gibt es sicherlich im Haus des Entwicklungsministeriums. In dem ganzen Jahrzehnt unter der roten Ministerin Wiecorek-Zeul konnte ich nicht erkennen, das es dieses Thema im Bereich der deutschen Entwicklungshilfe überhaupt gab. Viel zu wenig wird an Anstrengungen aus Deutschland und Europa unternommen, um die Legalisierung von Homosexualität in den 76 Drittweltstaaten durchzusetzen, wo immer noch Strafbarkeit homosexueller Handlungen besteht.

    Es wäre ganz schön, wenn zumindest nach Indien weitere Entwicklungsstaaten endlich homosexuelle Handlungen legalisieren. Da gehört viel mehr Druck auf das Entwicklungshilfeministerium bei diesem Thema.
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#2 eMANcipation*Anonym
  • 25.05.2010, 22:21h
  • Die entscheidende Frage lautet:

    Wie kann eine Regierung,

    - die im eigenen Land (einem Land mit einer einzigartigen Geschichte der Verfolgung und Unterdrückung von Homosexuellen ) Schwulen und Lesben noch nicht einmal verfassungsmäßig gleichen Schutz gewährt und Tag für Tag dafür sorgt, dass

    - der deutsche Staat Diskriminierungstäter Nummer eins bleibt,

    - im deutschen Bildungswesen neben gezielter sozialer Ausgrenzung passenderweise keinerlei wirksamer Diskriminierungsschutz stattfindet,

    - das AGG und seine Antidiskriminierungsstelle im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine wirkungslose Farce sind (siehe Diskriminierungsrecht der Kirchen, fehlendes Verbandsklagerecht usw.),

    - Antidiskriminierungspolitik europaweit sabotiert wird,

    - die immer wieder gegen die sozial Ausgegrenzten hetzt, Solidarität in unserer Gesellschaft zerstört und den Menschen ihre sozialen Rechte raubt,

    allen Ernstes glaubwürdig andere Länder in Sachen Menschenrechten belehren?
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#3 eMANcipation*Anonym