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- 27. Mai 2010 2 Min.
Der LSVD Berlin-Brandenburg hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen muslimische Gebetsräume begrüßt. Das Verbot fördere das "tolerante Miteinander".
Die Berliner Richter haben am Donnerstag entschieden, dass am Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding keine Gebetsräume für religiöse Minderheiten eingerichtet werden müssen. Geklagt hatte ein 16-jähriger Gymnasiast, der für seinen islamischen Glauben einen eigenen Gebetsraum beanspruchte und die Schule verklagte. Letztes Jahr hatte das Verwaltungsgericht noch entschieden, dass der Schüler Recht auf einen Raum für seine Religionsausübung habe (queer.de berichtete).
"Es war konsequent und richtig, dass der Berliner Senat zu der erstinstanzlichen Entscheidung in Berufung gegangen ist", erklärte LSVD-Geschäftsführer Jörg Steinert. "Das Gericht trägt der Lebensrealität an den Berliner Schulen Rechnung, indem es die Glaubensfreiheit von Nicht- und Andersgläubigen schützt." Die Aufspaltung der Schülerschaft nach religiöser Überzeugung wäre "kontraproduktiv für das offene und tolerante Miteinander", so Steinert - und fordert die Entmachtung der Religion in öffentlichen Schulen: "Generell muss der Bildungsauftrag des Staates Vorrang gegenüber religiösen Vorbehalten gegenüber Sexualkunde-, Ethik- oder Sportunterricht haben." Bereits in der Vergangenheit hat der LSVD darüber geklagt, dass auf Druck von islamischen und evangelikalen Hardlinern Sexualkundeunterricht an Berliner Schulen "faktisch nicht mehr stattfindet".
Das Diesterweg-Gymnasium ist kein Einzelfall in Berlin. Auch an anderen Berliner Schulen liegen Anträge auf Gebetsräume vor, die nun vorerst abgewiesen werden können.
Der Kläger kann noch Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Dort würde der Fall allerdings nicht erneut inhaltlich geprüft, sondern lediglich auf Verfahrensfehler. (dk)














