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  • 28. Mai 2010 49 3 Min.

Die Bundesregierung will bei der Reform des Volksverhetzungsparagrafen manche Minderheiten besser schützen als andere – u.a. zulasten des Merkmals sexuelle Identität.

Nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums soll der Paragraf 130, Absatz 1 in Zukunft insbesondere die Bestrafung bei Volksverhetzung "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" festlegen. Bislang war in diesem Absatz lediglich vom "Hass gegen Teile der Bevölkerung" die Rede; bestimmte Merkmale wie Rasse oder Religion wurden nicht erwähnt.

Zwar spricht auch die geplante Neufassung davon, dass Aufstachelung zum Hass sowohl gegen "ein Mitglied einer vorbezeichneten Gruppe" als auch gegen "einen Teil der Bevölkerung" zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren führen könne. Allerdings werfen Kritiker wie der Grünenpolitiker Volker Beck der Bundesregierung vor, einen "Zweiklassenschutz bei Volksverhetzung" einzuführen: "Es leuchtet nicht ein, hier von dem Kriterienkatalog des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder vom Gleichheitsartikel der Europäischen Grundrechtecharta abzuweichen", erklärte der grüne Fraktionsgeschäftsführer gegenüber queer.de.

Im aktuellen Volksverhetzungsparagrafen werden schon heute in den Absätzen 2 bis 6 Merkmale wie "Rasse" oder "Volkstum" erwähnt. Diese sind jedoch eine direkte Reaktion auf die Zeit des Nationalsozialismus. Im Absatz 1 sind derzeit keine besonders schutzwürdigen Minderheiten enthalten.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung Richtlinien der Europäischen Union und des Europarates gegen Fremdenfeindlichkeit umsetzen. Dabei setzt Schwarz-Gelb offenbar auf eine 1:1-Umsetzung, wie sie von CDU/CSU und FDP schon beim rot-grünen Antidiskriminierungsgesetz gefordert worden war. 2005 blockierten die damaligen Oppositionsparteien die Einführung des Gesetzes mit erweiterten Merkmalen wie sexuelle Identität oder Alter im Zivilrecht, weil die EU sie damals nur im Arbeitsrecht ausdrücklich forderte. Schwarz-Gelb warnte zu dieser Zeit vor einem "Bürokratiemonster" und der "Amerikanisierung des Rechts", während Rot-Grün eine "stimmige Lösung, die keine neuen Ungerechtigkeiten schafft" durchsetzen wollte und CDU/CSU und FDP vorwarf, nur für "Freiheit für die, die etwas besitzen" zu kämpfen (queer.de berichtete).

Nach dem Ende von Rot-Grün konnte die SPD in der Großen Koalition durchsetzen, dass doch alle Diskriminierungsmerkmale im neu gefassten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthalten sind. Beim Diskriminierungsschutz im Artikel 3 des Grundgesetzes weigern Union und Liberale jedoch weiterhin, das Merkmal sexuelle Identität hinzuzufügen (queer.de berichtete). (dk)

Redaktionskommentar

Es nervt!
Von Dennis Klein

Welche konkreten Auswirkungen hätte die geplante Gesetzesänderung? Womöglich nicht viele. Ein Richter, der einigermaßen bei Verstand ist, sollte keinen Unterschied machen, ob ein Gewalttäter zum Mord an Schwulen, Behinderten oder Schwarzen aufruft. Aber warum macht die Bundes­regierung diesen Unterschied? Sollte sie nicht stets alle Minderheiten gleichermaßen schützen, wie es die Europäische Grundrechtecharta verlangt? Und was für eine Botschaft sendet Berlin aus, wenn es diesen Schutz nicht ausdrücklich gewährt?

Die Botschaft an sexuelle Minderheiten ist klar: Ältere Schwule, die dieser Staat noch bis 1969 verfolgen und einsperren ließ, werden solche Auslassungen gewohnt sein. Und junge Homo­sexuelle, die gerade in ländlichen Gebieten noch gegen Vorurteile und Anfeindungen kämpfen müssen, erfahren von ganz oben, dass ihr Schutz allenfalls ein untergeordneter Gedanke in den Köpfen unserer Minister ist. Es ist schade, dass CDU/CSU und FDP offenbar denken, dass ein paar Worte weniger in unseren Anti­diskriminierungs­gesetzen ein Beitrag zum Bürokratieabbau ist.

Dieser ständige Kampf nervt: Besonders nach der erfolgreichen Verabschiedung des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes 2006 sollte man nicht jedes Mal darüber diskutieren, welche Minderheiten im Extremfall schutzwürdiger sind als andere. Denn eigentlich sollte niemand ein Interesse daran haben, Menschen mit unterschiedlichen Merkmalen gegeneinander auszuspielen. Die Aufteilung in gute Randgruppen und schlechte Randgruppen sollte jedem Demokraten peinlich sein.
-w-

#1 Nyggy
  • 28.05.2010, 11:31h
  • Hier greift wohl wieder das Argument, dass die Erwähnung der sexuellen Identität die Integration der Immigranten aufgrund deren Kultur stört.
    Da hat der Herr Gutachter (leider fällt mir sein Name nicht ein) ganze Arbeit geleistet...
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#2 MarekAnonym
  • 28.05.2010, 12:08h
  • "Nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums (...)"

    Aha. Ein FDP-Ressort...

    Das zeigt wieder mal, dass die FDP nur ein Anhängsel der Union ist und letztendlich genau das macht, was die Union will. Und wenn die Regierung dann (z.B. von Gerichten) gezwungen wird, Gesetze zu unseren Gunsten zu ändern, versucht diese verlogene FDP das auch noch als ihren Erfolg zu verkaufen (und immer noch fallen Leute darauf rein).

    Fakt ist:
    CDU, CSU und FDP planen eine weitere Ungleichbehandlung und Schwule sollen explizit und in vollem Bewusstsein weniger geschützt werden als andere. Gegen Schwule soll man laut Union und FDP weiter ungehindert hetzen können, zum Mord aufrufen können, etc.

    Damit zeigt die Bundesregierung welch Geistes Kind sie ist und sie belegt, dass sie an menschenverachtender Gesinnung nicht mehr zu überbieten ist.

    Union und FDP gehören dringend abgewählt!! Nicht nur wegen ihres Homohasses, sondern auch wegen der ganzen restlichen Politik, wo sie sich in ALLEN Feldern als völlig unfähig und dilettantisch erweisen. Union und FDP schaden nicht nur uns, sondern ruinieren Deutschland.
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#3 alexander
  • 28.05.2010, 12:09h
  • wir leben in einer mehr als fragwürdigen demokratie !
    diese regierung besteht offensichtlich nur aus landpommeranzen, ohne jeden realitätsbezug !
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