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  • 15. Juni 2010 18 2 Min.

Im deutschen Standesämtern gibt es nach wie vor Partnerschaften erster und zweiter Klasse.

Eine im Ausland geschlossene gleich­geschlechtliche Ehe wird in Deutschland nicht anerkannt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag - immerhin darf sich das Kläger-Paar jetzt verpartnern.

Zuvor hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dem spanisch-deutschen Paar sowohl die Anerkennung ihrer in Kanada geschlossenen Ehe als auch die Eintragung der Ehe als Lebenspartnerschaft verweigert. Diese Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht zumindest teilweise revidiert: Das Verpartnerungsverbot wurde aufgehoben.

Der Kläger lebt mit seinem Partner seit 17 Jahren in einer festen Beziehung. Das Paar hatte 2006 in Montréal eine nach kanadischem Recht gültige Ehe geschlossen und beim zuständigen Bezirksamt beantragt, die Ehe in das deutsche Melderegister einzutragen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte dies verweigert - eine Ehe zwischen gleich­geschlechtlichen Partnern könne in Deutschland nicht anerkannt werden.

So ist der Partner des Klägers nun laut seinen Papieren "verheiratet", der Kläger nach deutschem Recht hingegen bisher "ledig", wobei das Paar mittlerweile sogar sowohl eine kanadische Heiratsurkunde als auch ein spanisches Familienbuch als Nachweise über die in Québec geschlossene Ehe besitzt. Auch der Vorschlag, das Paar im Melderegister als "nach kanadischem Recht verheiratet" einzutragen, wurde vom Bezirksamt nicht akzeptiert. Die Eintragung der Lebenspartnerschaft wurde daher abgelehnt, da einer der Partner bereits als verheiratet gilt - und nicht erneut eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen darf. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss das Bezirksamt das Paar nun aber verpartnern.

Der Lesben- und Schwulenverband übt scharfe Kritik an den Schikanen der deutschen Bürokratie: "Es ist ein Armutszeugnis, dass einem nach ausländischem Recht verheiraten schwulen Paar in Deutschland selbst die Eintragung als Lebenspartner in das Melderegister verweigert wurde und erst vor Gericht erstritten werden musste", so der Berlin-Brandenburger LSVD-Geschäftsführer Jörg Steinert. "Dass die Eintragung als Ehe im deutschen Melderegister verweigert wurde, zeigt, dass Homosexuelle vom Gesetzgeber immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt werden". Für den LSVD gibt es daher nur einen Ausweg aus dem Dilemma: Die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. (dk/pm)

-w-

#1 carolo
  • 15.06.2010, 18:05h
  • Da wiehert der Amtsschimmel, daß alle Vuvuzelas der Welt dagegen verblassen.
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#2 HomonormativAnonym
  • 15.06.2010, 18:10h
  • Ich sehe für das schwule Paar mit Trauschein nur eine Lösung: Auswandern nach Kanada und dort ein neues Leben beginnen, dann können sie auch endlich die Vorzüge ihrer geschlossenen Ehe so richtig auskosten!
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#3 coloniaAnonym