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- 16. Juni 2010 2 Min.

Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck will die "Menschenwürde von Transsexuellen" besser schützen.
Das 30 Jahre alte Transsexuellengesetz soll endlich auf die Höhe der Zeit gebracht werden, fordern die Grünen und legen einen neuen Gesetzentwurf vor.
Die Ökopartei will durchsetzen, dass Transsexuelle zukünftig mehr Entscheidungsfreiraum über ihr gewünschtes Geschlecht erhalten. Derzeit sind die bürokratischen und finanziellen Hürden in Deutschland extrem hoch. Zudem ist erst nach einem vollständigen operativen Eingriff die Änderung des Geschlechts in offiziellen Dokumenten gestattet.
Dem Entwurf zufolge soll es beispielsweise einfacher werden, den Vornamen geschlechtsspezifisch zu ändern. Transsexuelle könnten so bereits in ihrem gefühlten Geschlecht leben, bevor sie die operativen Eingriffe über sich ergehen lassen. Das fördere die soziale Integration der Betroffenen. Zudem lehnten es neuen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge 20 bis 30 Prozent der Transsexuellen ab, ihren Körper vollständig dem gefühlten Geschlecht anzupassen. Nach gegenwärtigem Recht müssen sie sich aber einer operativen Geschlechtsanpassung unterziehen, um von den Behörden als Mann bzw. Frau anerkannt zu werden. Betroffene sprechen hier von "Zwangskastration".
Privatsphäre schützen
Zudem sollen mit dem Gesetzentwurf mehrere Detailfragen geklärt werden. So fordern die Grünen ein sogenanntes Offenbarungsverbot (Outing-Verbot). So sollte es für Vertragspartner des Transsexuellen Pflicht sein, in zivilrechtlichen Verträge den Namen des betroffenen Transsexuellen zu ändern. Weigert sich der Partner, liegt nach dem Willen der Grünen eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500 Euro geahndet werden soll. Bislang wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen sich Behörden oder Unternehmen weigerten, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen.
Ein weiteres Problem ist das deutsche Ehegesetz. Ursprünglich mussten alle Transsexuellen am Tag ihrer offiziellen Geschlechtsänderung ledig sein. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 ist das jedoch grundgesetzwidrig (queer.de berichtete). Daher können Transsexuelle ihre verschiedengeschlechtliche Ehe in Zukunft weiterführen, selbst wenn sich dies nach der Anpassung in eine gleichgeschlechtliche Ehe umwandelt, die eigentlich verboten ist. Die Grünen schlagen hier eine Wahlmöglichkeit vor: Verheiratete Transsexuelle sollen sich entscheiden dürfen, ob sie weiter verheiratet bleiben oder sich verpartnern wollen. Mit dieser Gesetzesänderung sollen sie - zumindest bis zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben - vor Offenlegung ihrer Transsexualität geschützt werden.
"Unser Gesetzentwurf rückt die Selbstbestimmung und die Menschenwürde von Transsexuellen und Transgendern in den Mittelpunkt", erklärte Volker Beck nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes am Mittwoch. Der Entwurf der Oppositionspartei sei notwendig, da die schwarz-gelbe Regierung in diesem Themengebiet bis heute "völlig tatenlos" geblieben sei. Allerdings ist derzeit noch völlig offen, ob eine Gesetzesänderung mehrheitsfähig ist. (dk)













