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- 24. Juni 2010 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg setzt die 1953 in Kraft getretene Menschenrechtskonvention um.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare keine Diskriminierung darstellt.
Geklagt hat ein schwules Paar aus Wien, dem das Standesamt die Eheschließung versagt hatte. In Österreich dürfen Schwule und Lesben wie in Deutschland keine Ehe eingehen, sondern müssen sich mit eingetragenen Partnerschaften und begrenzten Rechten zufrieden geben. Straßburg hat nun entschieden, dass dies rechtens sei. Einstimmig erklärten die Richter, dass Österreich nicht gegen Artikel 12 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Eheschließung) verstoße. Zwar sei dort nicht ausdrücklich von einer Verbindung von "Mann und Frau" die Rede. Allerdings könnte ein Staat wegen der "tiefsitzenden sozialen und kulturellen Bedeutung" der Ehe nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren das selbe Recht einzuräumen.
Nach Ansicht der Richter liegt auch kein Verstoß gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vor. Hier entschieden die Richter mit vier gegen drei Stimmen, dass Österreich schließlich eingetragene Partnerschaften anbiete und somit dem klagenden Paar ein staatlich geschütztes Familienleben ermögliche. Die Richter aus Russland, Österreich, der Schweiz und Zypern setzten diese Interpretation gegen ihre Kollegen aus Norwegen, Griechenland und Luxemburg durch, die eine Diskriminierung der Kläger bejahten. Dass das gleichgeschlechtliche Paar weniger Rechte hat als ein verschiedengeschlechtliches, ist nach Ansicht der Richtermehrheit keine Diskriminierung. Schließlich habe das Paar nicht dargelegt, dass es durch die verbleibenden Unterschiede von Ehe und eingetragener Partnerschaft benachteiligt sei.
Österreichische Homo-Gruppen zeigten sich nach dem Urteil nicht überrascht. So erklärte HOSI-Wien-Chef Christian Högl, dass eine anderslautende Entscheidung einer Revolution gleichgekommen wäre: "Da erst sieben der 47 Mitgliedsstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben, hätte dies bedeutet, dass die große Mehrheit, darunter so große Staaten wie Russland, Italien, Polen oder die Ukraine - nach entsprechenden Beschwerden ihrer Staatsbürger - dann ihre Gesetze ebenfalls ändern müssten", so Högl. Dafür sei die Zeit wohl noch nicht reif. Allerdings habe man erwartet, dass das Gericht zumindest die Einführung von eingetragenen Partnerschaften in Europa vorschreibt. Denn bei Einbringung der Klage gab es die Ehe-Light für Schwule und Lesben in Österreich noch nicht und zumindest zu diesem Zeitpunkt sei Familienleben des Paares vom Staat behindert worden. (dk)
Links zum Thema:
» Begründung des Urteils (auf Englisch)














Insbesondere für die offenbar homofeindlichen Richter aus Österreich, der Schweiz, Russland und Zypern!
Diese Institution macht sich mit diesem Urteil skandalösen Unrechtsurteil selbst überflüssig, da sie den Inhalt des Begriffes "Menschenrechte" offenbar in keiner Weise verstanden hat und einmal mehr sexuelle Apartheid "legitimiert" und befördert!