49 Kommentare
- 24.06.2010, 15:48hAachen
- Das einzige was mich troestet ist das die Entscheidung knapp war (4:3) :-/ ...wieso darf Oesterreich ueberhaupt einen Richter fuer den Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte stellen, wenn bei der Wahl ihres Staatoberhauptes Leute wie die tiefbraune Frau Rosenkranz realistische Chancen haben gewaehlt zu werden. Kann man nich einfach nen Niederlaender fuer die einsetzen? Mal ne Frage: Weiss jemand ob dieses Urteil jetz fuer alle EU-Staaten fuer alle Zeiten bindend is?
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- 24.06.2010, 16:02hberlin
- was mich zudem wundert, ist die zulassung eines österreichers ins richter kollegium.. gibts denn da kein neutralitätsgebot, schließlich war der staat österreich verklagt!
Anderswo können doch auch richter wegen befangenheit abgelehnt werden.
Was noch stört: "Allerdings könnte ein Staat wegen der "tiefsitzenden sozialen und kulturellen Bedeutung" der Ehe nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren das selbe Recht einzuräumen."
Erinnert an die klagen in deutschland die ebenso gegen die wand gefahren wurden.
Resultat : zweiklassenrecht!
Auch der satz : "Dass das gleichgeschlechtliche Paar weniger Rechte hat als ein verschiedengeschlechtliches, ist nach Ansicht der Richtermehrheit keine Diskriminierung. Schließlich habe das Paar nicht dargelegt, dass es durch die verbleibenden Unterschiede von Ehe und eingetragener Partnerschaft benachteiligt sei."
endweder wurde da auf eine europäische rechtsauffassung gesetzt die progressiver scheint als sie denn letztendlich ist, oder es wurde wirklich geschludert!
Ratlos: weil nun muß man wieder solidarisch mit dem ehekaspern sein, um den homophoben inhalt solcher urteile was entgegen zu setzen!
Der hund beisst sich selbst in den schwanz.
Merke: ohne artikel 3 verankerung in unserem grundgesetz und gleichlautendem in den anderen mitgliedsstaaten und deren verfassungen, wird da nie was rechtes und haltbares rüberkommen!&
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- 24.06.2010, 16:05h
- Wer sich jetzt darüber ärgert, der vergisst, dass Sexualität politisch ist und daher nur mit politischen Mitteln "befreit" werden kann, nicht mit juristischen, denn das Recht wird von der Politik gesetzt!
In 50 Jahren wird man über diesen Entscheid lächeln! - |
- 24.06.2010, 16:08h
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Es ist zumindest bis zur nächsten Klage dieser Art in allen Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gültig.
Nach meiner Überzeugung sollten sich zukünftige Klagen - nicht nur in dieser Frage - vor allem an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) richten, der u. a. für die Überwachung der Einhaltung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zuständig ist und in den letzten Jahren durchaus progressive Urteile gefällt hat, siehe z.B. hier:
www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E524B3
CBF2E0C4B1890C16288DBD2A6C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Ich bin kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass die unterschiedlichen nationalen Rechtsstandards in den einzelnen EU-Ländern (sei es im Eherecht oder bei der so genannten "Hate speech"), die im klaren Widerspruch zum generellen Diskriminierungsverbot auf EU-Ebene stehen, mittel- bis langfristig vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben werden.
Wichtig wäre es, möglichst viele und strategisch ausgerichtete Klagen auf den Weg zu bringen und diese dann bis zum EuGH durchzufechten!
Einmal mehr bleibt die Erkenntnis: Ein Gerichtshof für Menschenrechte, der solche Urteile fällt, ist überflüssig und eine Schande für Europa! - |
- 24.06.2010, 16:27h
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wegen der "tiefsitzenden sozialen und kulturellen Bedeutung"
Man höre und staune:
Mit der gleichen Begründung hätte der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" auch das Sklaventum rechtfertigen können.
Die tiefsitzende soziale und kulturelle Bedeutung des Rassismus (welches Identitätsmerkmal zur Rassenbildung auch immer herhalten mag) !!! - |
- 24.06.2010, 16:47hAachen
- Hmm, ich dachte immer solche "Grundsatzentscheidungen" seien praktisch nicht rueckgaengig zu machen, man kann ja auch nicht zweimal auf Diebstahl in der selben Sache klagen. Also wenn eine neue Klage erhoben wird, dann muesste diewohl in ihrer Auslegung erheblich von der jetzigen Klageerhebung abweichen (also vermute ich mal).
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- 24.06.2010, 16:52hAachen
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""Dass das gleichgeschlechtliche Paar weniger Rechte hat als ein verschiedengeschlechtliches, ist nach Ansicht der Richtermehrheit keine Diskriminierung. Schließlich habe das Paar nicht dargelegt, dass es durch die verbleibenden Unterschiede von Ehe und eingetragener Partnerschaft benachteiligt sei."
Ueber diesen Satz hab ich mich auch schon gewundert. Was fuer Pfeiffenanwaelte hat dieses Paar denn gehabt, wenn es nicht mal dargelegen konnte, wie sich die Diskriminierung auf sie auswirkt?!? Vllt sollten mal schwule/lesbische Adoptiveltern klagen, dann waere die Benachteiligung gegenueber heterosexuellen kinderlosen Paaren wohl nicht mehr zu uebersehen (Stichwort: Ehegattensplitting). Da waer ich dann mal auf die Begruendung ges Gerichts gespannt!
@African-American: Du triffst es auf den Kopf! - |
- 24.06.2010, 17:02h
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Tatsächlich kann man mit dieser Begründung alles rechtfertigen! Wir - die Europäer - haben dem sog. Christentum 2000 Jahre gestattet, seine unbegründeten, naturfremden Glaubensüberzeugungen auszugestalten und das rächt sich jetzt. Hätte sich die antike, europäische Kultur durchsetzt, hätte anderes tiefsitzende soziale und kulturelle Bedeutung.
Die Begründung des Gerichts ist diskriminierend! - |
- 24.06.2010, 17:07h
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Wir wissen das.
Das Wesen der Dinge hat die Angewohnheit, sich zu verbergen ! - |
Insbesondere für die offenbar homofeindlichen Richter aus Österreich, der Schweiz, Russland und Zypern!
Diese Institution macht sich mit diesem Urteil skandalösen Unrechtsurteil selbst überflüssig, da sie den Inhalt des Begriffes "Menschenrechte" offenbar in keiner Weise verstanden hat und einmal mehr sexuelle Apartheid "legitimiert" und befördert!