https://queer.de/?12402
- 02. Juli 2010 2 Min.

Der Beltringharder Koog in Schleswig-Holstein
Die schwarz-gelbe Koalition im Norden hat still und heimlich die schwul-lesbischen Landesbeamten mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichgestellt - allerdings mit Einschränkungen.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Schleswig-Holstein mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. Juni 2010 die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesdienstrecht vollzogen. Das hatte die neue schwarz-gelbe Regierungskoalition im Herbst letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen (queer.de berichtete). "Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt", hatte es darin geheißen.
Beamte sind damit im zweitkleinsten deutschen Flächenland beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension gleichgestellt. Bei der Beihilfe (Krankenversicherung für den Partner des Beamten) war die Gleichstellung schon durch die frühere rot-grüne Koalition erfolgt.
Gerichte müssen Fehler der Politik ausbügeln
Die Gleichstellung erfolgt, anders als im Nachbarland , allerdings nicht rückwirkend. Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert, dass Beamten aber die Gleichbehandlung nach Entscheidungen mehrere Gerichte zustehe. So entschied das Bundesverfassungsgericht vergangenes Jahr, dass die grundlose Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben grundgesetzwidrig sei. Außerdem verbietet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 die Benachteiligung von Schwulen und Lesben.
Schwule und Lesben, die die finanziellen Einbußen wegen der jahrelangen Benachteilgung einfordern, müssen daher weiterhin gerichtlich gegen den Staat vorgehen. "Wir raten allen Betroffenen, ihre Ansprüche einzuklagen, denn diese rückständigen Beträge sind nicht verjährt", erklärte Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). Mustertexte sind auf der LSVD-Website abrufbar. (dk)















Nun also haben bereits 8 Bundesländer ihr Landesrecht an die Lebenspartnerschaft vollständig angepasst:
Bremen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
In NRW und Sachsen-Anhalt fehlt "nur" das Landesbeamtenrecht und aktuell ist auch Niedersachsen bereits in den abschliessenden parlamentarischen Beratungen. Und in Brandenburg erfolgte bereits die Anpassung des Landesbeamtenrecht, aber nicht des restlichen Landesrechts.
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Schlussreiter bei der Gleichstellung des Landesrechtes sind weiterhin die vier Bundesländer Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg, wo nichts bisher geschehen ist.