Bayern mausert sich...
Der Freistaat Bayern hat ein neues Beamten-Dienstrecht beschlossen, in dem sämtliche Benachteiligungen von verpartnerten Schwulen und Lesben aufgehoben wurden.
Ab dem 1. Januar 2011 sind Landesbeamte damit im Besoldungs- und Versorgungsrecht gleichgestellt. Wie ihre heterosexuellen Kollegen erhalten homosexuelle Beamte, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, etwa auch den Familienzuschlag, der für Kinderlose über 1.200 Euro im Jahr ausmacht. Dieser wird bislang nur in acht der 16 Bundesländer gewährt.
Bislang galt Bayern nicht als Vorreiter in Sachen Homo-Ehe. So hat die Staatsregierung zwei Mal vergeblich versucht hat, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft vor dem Verfassungsgericht zu stoppen. Als Karlsruhe schließlich entschied, dass eine grundlose Benachteiligung von Homo-Paaren verfassungswidrig ist, zog das Land seine letzte Klage zurück (queer.de berichtete).
Das Standesamt steht Schwulen und Lesben bereits seit 2008 offen. Damals setzte die FDP nach dem Verlust der absoluten CSU-Mehrheit den Eintragungsort bei den Koalitionsverhandlungen durch (queer.de berichtete). Zuvor durften sich gleichgeschlechtliche Paare nur beim Notar verpartnern.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Gleichstellung als "sehr wichtiges bundespolitisches Signal". Es gibt allerdings einen Haken: "Leider hat die Bayerische Landesregierung die rückwirkende Gleichstellung nicht umgesetzt, obwohl diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geboten ist", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2008, in dem das oberste EU-Gericht die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten als Verstoß gegen die Gleichstellungsrichtlinie 2000/78/EG bezeichnete. Diese Richtlinie ist seit dem 3. Dezember 2003 gültig. Der LSVD empfiehlt daher betroffenen Beamten, die zwischen 2003 und 2010 nicht geleisteten Zahlungen einzuklagen. Dafür hat der Verband Musterbriefe entworfen.
Zuletzt hat die schwarz-grüne Koalition in Hamburg gezeigt, wie derlei Prozesse vermieden werden können: Die verpartnerten Beamten wurden rückwirkend zum 1. August 2001 mit ihren verheirateten Kollegen gleichgestellt (queer.de berichtete). An diesem Tag trat in Deutschland das (noch mit wenigen Rechten versehene) Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
Auch die Bundesregierung hat eine Gleichstellung von Homo-Paaren bereits im vergangenen Jahr versprochen (queer.de berichtete). Bislang gab es aber nur vereinzelte Anpassungen. Im Einkommensteuerrecht werden Schwule und Lesben allerdings nach wie vor wie Fremde behandelt. (dk)