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- 29. Juli 2010 2 Min.

Schwule und Lesben dürfen sich seit neun Jahren "verpartnern" - wann sie heiraten dürfen, steht noch in den Sternen.
Anlässlich des neunten Geburtstags des Lebenspartnerschaftsgesetzes zieht der LSVD eine vorsichtig positive Bilanz.
Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 war ein
"Meilenstein für den demokratischen Rechtstaat", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Tausende Bürger hätten inzwischen die Möglichkeit der rechtlichen Absicherung und Anerkennung ihrer Partnerschaften genutzt. "Rechtlich ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft weitgehend der Ehe angeglichen, insbesondere was die Verpflichtungen betrifft", so Bruns. Alles sei aber noch nicht ideal: "Trotz des Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetzes, der Gleichstellung in den Landesgesetzen und der Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht fehlt immer noch die längst fällige steuerliche Gleichstellung". Die Behauptung der Homo-Gegner, eine Anerkennung der Lebensformen von Lesben und Schwulen würde negative Folgen für die Familie haben, habe sich "als vollkommen absurd erwiesen", so Bruns.
Nächster Schritt: Ehe-Öffnung
Jetzt müsse sich Deutschland aber der Zeit anpassen: "Die Weiterführung zweier paralleler Rechtsinstitute mit den gleichen Rechtsfolgen ist eine überflüssige bürokratische Rechthaberei", erklärte der frühere Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Damit werde permanenter Verwaltungs- und Gesetzgebungsaufwand produziert. Bruns erinnerte auch an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009, in dem die Gleichstellung von Homo-Paaren angemahnt wird (queer.de berichtete).
Rot-Grün hat das umstrittene Gesetz 2001 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Da die Schröder-Fischer-Regierung zu diesem Zeitpunkt bereits die Mehrheit im Bundesrat verloren hatte, wurde das Gesetz in einen zustimmungs- und nicht zustimmungspflichtigen Teil geteilt. Im Bundesrat verhinderten die unionsregierten Länder das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, das insbesondere die Gleichstellung im Steuerrecht vorsah. Zuletzt hatte die neu gewählte schwarz-gelbe Bundesregierung im Koalitionsvertrag aber versprochen, die "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht" abzuschaffen (queer.de berichtete).
Homo-Ehe bleibt
Als Fazit stellt Bruns zufrieden fest, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz inzwischen fest in Deutschland etabliert sei: "Heute müssen selbst ehemalige Gegner anerkennen, dass sich das Rechtsinstitut als unverzichtbares Element der gesellschaftlichen Anerkennung von Lesben und Schwulen erwiesen hat." (dk)














Und jetzt wird es Zeit, das ganze zu vollenden und die Ehe zu öffnen!
Es wird allerhöchste Zeit, dass die Grünen ihr damals begonnenes Programm zu Ende führen können. Damals ist es ja teils an der SPD gescheitert, aber vor allem an den Verhältnissen im Bundesrat, die die Kompromisse leider nötig machten, weil es sonst dank Union und FDP gar nichts gegeben hätte.
Da Union und FDP die Eheöffnung heute genauso blockieren wie damals die eingetragene Partnerschaft, müssen wir also dafür sorgen, dass SPD, Grüne und Linkspartei sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine satte Mehrheit bekommen...
Und dann kommt endlich die volle Gleichstellung für uns alle: Eheöffnung, Art. 3 GG, etc. Und selbst, wenn man für sich selbst z.B. keine Ehe will, sollte einem die volle Gleichstellung doch schon aus Prinzip am Herzen liegen...