https://queer.de/?12574
- 11. August 2010 2 Min.

Mit zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und eingetragene Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt.
Demnach sind Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, rückwirkend seit 2005 mit ihren heterosexuell verheirateten Kollegen in den Bereichen Hinterbliebenenrente und Sterbegeld gleichgestellt (Az. IV ZR 267/04 und IV ZR 16/09). Damit hat der BGH seine Rechtsprechung geändert: Noch vor drei Jahren argumentierten die Richter, dass heterosexuelle Beziehungen generell besser gestellt werden sollten als homosexuelle, weil die Ehe "im Hinblick auf Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses" wichtiger für die Gesellschaft sei als die profane Lebenspartnerschaft (queer.de berichtete).
Diese Rechtsprechung konnte aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 nicht mehr aufrecht erhalten werden: Karlsruhe hatte entschieden, dass jegliche unbegründete Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig sei (queer.de berichtete). Wie das Bundesverfassungsgericht hat sich auch der Bundesgerichtshof in seiner neuen Entscheidung insbesondere auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes berufen, in dem es heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
In den vorliegenden Fällen ging es unter anderem um einen Mann, der nach dem Tod seines Partners keine Hinterbliebenenpension erhielt, obgleich diese heterosexuell Verheirateten zusteht.
Homo-Aktivisten hoffen nun, dass die Entscheidung auf andere Berufszweige ausgedehnt wird. Derzeit müssen diese bei Benachteiligungen immer noch auf dem Klageweg versuchen, die Gleichstellung zu erzwingen. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Oktober 2009 - kurz nachdem das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben wurde - im Koalitionsvertrag die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern versprochen (queer.de berichtete). Bislang wurde sie aber nur in wenigen Teilbereichen umgesetzt, etwa bei der Erbschafts- und Grunderwerbsteuer oder beim BAföG. (dk)















Ich würde mir zwar oft größere Schritte wünschen, aber das ist wohl erst mit veränderten politischen Verhältnissen möglich.