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https://queer.de/?12574
  • 11. August 2010 12 2 Min.

Mit zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Vorgaben des Bundes­verfassungs­gerichts umgesetzt und eingetragene Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt.

Demnach sind Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, rückwirkend seit 2005 mit ihren heterosexuell verheirateten Kollegen in den Bereichen Hinterbliebenenrente und Sterbegeld gleichgestellt (Az. IV ZR 267/04 und IV ZR 16/09). Damit hat der BGH seine Rechtsprechung geändert: Noch vor drei Jahren argumentierten die Richter, dass heterosexuelle Beziehungen generell besser gestellt werden sollten als homo­sexuelle, weil die Ehe "im Hinblick auf Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses" wichtiger für die Gesellschaft sei als die profane Lebenspartnerschaft (queer.de berichtete).

Diese Rechtsprechung konnte aber nach einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts aus dem Jahr 2009 nicht mehr aufrecht erhalten werden: Karlsruhe hatte entschieden, dass jegliche unbegründete Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig sei (queer.de berichtete). Wie das Bundes­verfassungs­gericht hat sich auch der Bundesgerichtshof in seiner neuen Entscheidung insbesondere auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes berufen, in dem es heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".

In den vorliegenden Fällen ging es unter anderem um einen Mann, der nach dem Tod seines Partners keine Hinterbliebenenpension erhielt, obgleich diese heterosexuell Verheirateten zusteht.

Homo-Aktivisten hoffen nun, dass die Entscheidung auf andere Berufszweige ausgedehnt wird. Derzeit müssen diese bei Benachteiligungen immer noch auf dem Klageweg versuchen, die Gleichstellung zu erzwingen. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Oktober 2009 - kurz nachdem das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben wurde - im Koalitionsvertrag die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern versprochen (queer.de berichtete). Bislang wurde sie aber nur in wenigen Teilbereichen umgesetzt, etwa bei der Erbschafts- und Grunderwerbsteuer oder beim BAföG. (dk)

-w-

#1 GerritAnonym
  • 11.08.2010, 16:30h
  • Schritt für Schritt zum Ziel...

    Ich würde mir zwar oft größere Schritte wünschen, aber das ist wohl erst mit veränderten politischen Verhältnissen möglich.
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 11.08.2010, 17:02h
  • Beide Urteile des BGH sind sehr zu begrüßen und diese Entscheidungen sind erfreulich.

    Das dürfte auch den Gesetzentwurf zur Gleichstellung von verpartnerten Bundesbeamten und Soldaten in Besoldung und Versorgung stützen.

    Es ist an der Zeit, das der Gesetzentwurf zum Bundesbeamtenrecht und Soldatenrecht in den Bundestag gelangt und das wird hoffentlich auch jetzt endlich passieren. Die FDP wird das umsetzen, wo sie jetzt die höchstgerichtliche Rechtsprechung auf Ihrer Seite hat.
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#3 MarekAnonym
  • 11.08.2010, 17:19h
  • Antwort auf #2 von Timm Johannes
  • "Die FDP wird das umsetzen, wo sie jetzt die höchstgerichtliche Rechtsprechung auf Ihrer Seite hat."

    Du bist ja lustig! (Oder sollte ich sagen: Unbelehrbar!)

    Die Bundesregierung wird vom höchsten Gericht zu weiterer Gleichstellung von Homopaaren GEZWUNGEN. Das hätte jede Regierung so umsetzen müssen, ob es ihnen passt oder nicht. Die FDP hat jetzt das Glück zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein.

    Und dann tust Du so, als sei die FDP der furchtlose Kämpfer für Homorechte, der jetzt auch das BVerfG auf seine Seite zieht.

    Genau das Bild will die FDP erreichen, aber Fakt ist, dass sie bei Homorechten total versagt und nur das gemacht wird, wozu die Regierung gezwungen wird. Das Befolgen höchstrichterlicher Urteile ist kein Verdienst, sondern sollte selbstverständlich sein!
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