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- 13. August 2010 1 Min.

Das Verfassungsgericht von Costa Rica hat die für den 5. Dezember geplante Volksabstimmung über eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben verboten.
In der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es: "Minderheitsrechte sind Ansprüche gegenüber einer Mehrheit und können deshalb nicht einer Volksabstimmung unterzogen werden, in der sich die Mehrheit durchsetzt." Die Verfassungsrichter stellten außerdem fest, dass Lesben und Schwule in dem zentralamerikanischen Land eine "benachteiligte Gruppe" und "Diskriminierungen ausgesetzt" seien: "Sie brauchen die Unterstützung öffentlicher Institutionen, damit ihre verfassungsgemäßen Rechte anerkannt werden."
Das Urteil wurde mit fünf gegen zwei Stimmen gefällt.
Katholische Organisationen in Costa Rica hatten zuvor mehr als 150.000 Unterschriften gegen die Homo-Ehe gesammelt und damit das notwendige Quorum für eine Volksabstimmung erreicht. Die Abstimmung sollte am 5. Dezember gemeinsam mit den Kommunalwahlen stattfinden. Meinungsumfragen sagten einen Erfolg der Homo-Gegner voraus.
Mit dem bahnbrechenden Urteil des Verfassungsgericht sind nun die Chancen gestiegen, dass Costa Rica doch noch eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben einführt. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Parlament seit 2007 vor. (cw)















Und für alle Befürworter von Volksbefragungen in Deutschland, die sich insbesondere bei Linken und Grünen vermehrt finden.
Es gibt Themen, die NICHTS in einer Volksbefragung verloren haben und hierzu gehören die Rechte von Minderheiten.
Wer Volksbefragungen/Volksbegehren befürwortet, der sollte dringend darauf achten, dass bestimmte Themen nicht in eine Volksbefragung hineingehören.
Das Verfassungsgericht in Costa Rica hat dies gut erkannt