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- 13. August 2010 2 Min.

"Kings of New York" ist im Juni erschienen, das 2-Stunden-Werk kostet auf DVD zwischen 45 und 60 Euro
Das Porno-Label Lucas Entertainment aus New York lässt derzeit gezielt Tauschbörsen nach seinen Inhalten durchsuchen. In einem ersten Schritt wurden 53 Nutzer verklagt, die das Werk "Kings of New York" mittels der Seite "gay-torrents.net" verbeiteten. Das berichtet das Blog "Ars Technica".
Während die Überwachung von Dateien in Tauschbörsen in Deutschland mittlerweile vollautomatisch abläuft, ging die von Lucas Entertainment beauftragte Firma "Copyright Defense Agency" simpel zu Werk: ein Mitarbeiter startete die Torrent-Datei vom Community-Server und hielt dann handschriftlich und per Screenshot fest, von welchen IP-Adressen er die Film-Datei in seinem Torrent-Programm herunterlud. Am 5. und 6. August kamen so 53 Nutzer zusammen, die ihm Teile für eine am Schluß fertige Kopie des Films lieferten. Der Mitarbeiter überprüfte noch schnell die IP-Adressen in einem Look-up-Service und stellte dann einen Bericht zusammen.
Drei Tage später verklagte Lucas Entertainment die Unbekannten wegen des "bewussten" Bruchs des Copyrights, mit dem Hinweis auf die Absichtlichkeit lassen sich bei amerikanischen Gerichten höhere Schadenersatzansprüche bis in Höhe von 150.000 US-Dollar erzielen. Lucas Entertainment kündigte an, Tauschbörsen weiter zu überwachen. Über Web- und Torrentsuchmaschinen finden sich noch zahlreiche Quellen allein für den Film "Kings of New York".
Abmahnungen in Deutschland
Auf Seiten wie "gay torrents" finden sich zahlreiche Pornos, aber auch Film-Klassiker oder Musik-Sampler für das BitTorrent-Netzwerk
In Deutschland hatte zuletzt das Label Vimpex Gay Media aus Hagen, das Bare-Pornos in der Tschechei produzieren lässt, Tauschbörsen überwachen und Nutzer abmahnen lassen (queer.de berichtete); Anschlussinhaber sollten eine Unterlassungserklärung abgeben und 650 Euro für Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten zahlen. Im Nicht-Porno-Bereich gab es in den letzten Monaten unter anderem Abmahnungen für die Verbreitung des Horst-Schlämmer-Films oder von "Milk".
In Deutschland führt zwar nicht das Herunterladen, aber das gleichzeitige Uploaden (auch in Teilen) eines geschützten Werkes zu einem Auskunftsanspruch der Urheberrechts-Inhaber gegen die Provider, die nach einem Gerichtsbeschluss die IP-Adresse eines Anschlussinhabers herausrücken müssen. Zwar gibt es derzeit keine Vorratsdatenspeicherung, allerdings speichern viele Provider wie die Telekom die Verbindungsdaten für einige Tage, angeblich aus "Abrechnungszwecken" - auch wenn der Nutzer eine Flatrate nutzt. Ein Hochladen von Pornographie in Tauschbörsen ist immer ein Straftatbestand, da Minderjährige auf den Inhalt zugreifen können. (nb)
Mehr Infos zur Situation in Deutschland















Und was ist mit den ganzen Pornoseiten auf die auch freier Zugriff ist? Mit eine Klick angeben das man volljährig ist kann jedes Kind.
Warum soll die Privatperson für etwas haften wofür Pornoanbieter freie Bahn haben?
Ich hatte spätestens mit 14 alles erdenkliche was Schwule miteinander machen können übers Internet gesehen.
Nicht das es mir geschadet hat, im Gegenteil