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- 17. August 2010 4 Min.

Die Eigentumswohnung darf vererbt werden, ohne dass der Staat sich bereichert.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht gegen das Grundgesetz verstößt.
Wie der Erste Senat am Dienstagvormittag mitteilte, dürfen Verpartnerte nicht länger mit einem niedrigeren Freibetrag und höheren Steuersätzen als heterosexuell Verheiratete zur Kasse gebeten werden. Dies verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3, Absatz 1. Darin heißt es lapidar: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Das Urteil gilt rückwirkend ab 2001, als eingetragene Partnerschaften in Deutschland eingeführt wurden.
Die Richter erklärten, dass die Privilegierung von heterosexuellen Eheleuten nicht mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie zu rechtfertigen sei, der in Artikel 6 verankert ist. Denn Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft".
Karlsruhe gab mit dieser Entscheidung den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren.
Die Bundesregierung hat zwar bereits im Mai diesen Jahres die Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen bei der Erbschaftssteuer beschlossen, allerdings nicht rückwirkend (queer.de berichtete). Diese Gleichstellung erfolgte ohnehin nicht freiwillig: Schwarz-gelb reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2009 entschied, dass eine grundlose Benachteiligung von Homo-Paaren gegen die Verfassung verstößt (queer.de berichtete). Das neuerliche Karlsruher Urteil ist daher keine Überraschung, da es nur die bestehende Rechtsprechung bestätigt. Für Altfälle muss die Bundesregierung nun bis Ende des Jahres die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Union beharrte jahrelang auf Benachteiligung
Das Erbschaftssteuerrecht war jahrelang ein Zankapfel in der Regierung: Bis 2008 wurden hier eingetragene Lebenspartner wie Fremde behandelt. Insbesondere die Union bestand auf einem "Abstandsgebot", da Hetero-Ehen als schützenswerter angesehen wurden. Für Schwule und Lesben, deren Partner verstarb, bedeutete das eine besondere Härte: Bis 2008 lag der Freibetrag beim Tod eines schwulen oder lesbischen Partners bei gerade einmal 5.200 Euro lag (Heterosexuelle: 307.000 Euro) - der Spitzensteuersatz war bei gleichgeschlechtlichen Paaren auf 50 Prozent festgelegt, bei Heterosexuellen nur auf 30 Prozent.
Auf Druck der SPD glich die Große Koalition schließlich den Freibetrag für überlebende Lebenspartner mit dem von Heterosexuellen an - auf jetzt 500.000 Euro. Allerdings bestand die Union damals darauf, dass Schwule und Lesben über den Freibetrag hinaus weiterhin bis zu 50 Prozent ihrer Erbschaft an den Fiskus abführen müssen - und damit weit mehr als Heterosexuelle.
Grüne und FDP sehen sich als Sieger
Für den grünen Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Blamage für die Merkel-Westerwelle-Regierung und insbesondere für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenbeger (FDP): "Anstatt eigeninitiativ zu handeln, fängt sich Schwarz-Gelb jedoch lieber erneut einen blauen Brief aus Karlsruhe ein", erklärte Beck. Rot-Grün habe schon 2001 die Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsgesetz verankern wollen, sei damals aber am von CDU/CSU und FDP kontrollierten Bundesrat gescheitert.
Ganz anders interpretiert der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch die Entscheidung: "Die Bundesregierung war beim Thema Erbschaftsteuer dem Bundesverfassungsgericht voraus", erklärte der schwulen- und lesbenpolitische Sprecher seiner Fraktion. "Bereits vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett auf Druck der FDP die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer beschlossen", so Kauch. Er erwähnte allerdings nicht, dass die Gleichstellung nicht rückwirkend erfolgte.
SPD und Linke forderten die Bundesregierung nun auf, Homo-Paare gleichzustellen. Nicolette Kressl von der SPD-Bundestagsfraktion erklärte, das Ziel müsse nun die Gleichbehandlung in allen Bereichen sein. Anträge von SPD und Grünen scheiterten in der Vergangenheit allerdings "an den ideologischen Vorbehalten der Unionsparteien". Barbara Höll von der Linkspartei hält nach dem Urteil die Öffnung der Ehe für ein "zwingendes Gebot".
Nächster Schritt: Einkommensteuer?
Die Entscheidung im Erbschaftsteuerrecht dürfte nur ein Zwischenschritt zur Gleichstellung in anderen Bereichen sein: Insbesondere die Benachteiligung bei der Einkommenssteuer verursacht in schwul-lesbischen Haushalten Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro im Jahr. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierung vor rund einem Jahr noch die Gleichstellung versprochen (queer.de berichtete). Allerdings blieb es bislang bei der Ankündigung, während Unionspolitiker die Besserstellung der Ehe nach wie vor verteidigten. So begründete Familienministerin Kristina Köhler (CDU) die teilweise Privilegierung von verschiedengeschlechtlichen Paaren damit, dass diese Kinder hervorbringen könnten (queer.de berichtete). (dk)
(Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07)
Zuletzt aktualisiert um 16:55 Uhr
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