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- 17. August 2010 2 Min.

In kalifornischen Nachrichtensendungen war die Entscheidung des Berufungsgerichts die Topstory. (Bild: CBS2/KCAL9)
Wieder Rückschlag für Homo-Aktivisten in Kalifornien: Ein Berufungsgericht in San Francisco hat gleichgeschlechtliche Ehen vorerst wieder verboten.
Damit hob das Gericht am Montagabend die Entscheidung von Bundesrichter Vaughn Walker wieder auf, der entschieden hatte, dass gleichgeschlechtliche Ehen ab Mittwoch dieser Woche wieder durchgeführt werden sollten (queer.de berichtete). Er hatte zuvor das Eheverbot für Schwule und Lesben im einwohnerstärksten US-Bundesstaat für verfassungswidrig erklärt (queer.de berichtete).
Der 9th Circuit Court of Appeals hat noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Eheverbots entschieden, sondern lediglich die Umsetzung des niederinstanzlichen Urteils ausgesetzt. Homo-Gegner hatten beantragt, bis zum Urteil des Berufungsgerichtes an der gegenwärtigen Gesetzeslage festzuhalten.
Eine erste Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für den 6. Dezember angesetzt - und damit ein halbes Jahr früher, als zunächst geplant. Eine Entscheidung wird aber nicht vor Mitte 2011 erwartet. Erst danach könnte das höchste US-Gericht, der Supreme Court, eine endgültige Entscheidung treffen.
Homo-Gegner: Eheverbot ist der Wille des Volkes
Homo-Gegner feierten ihren Sieg ausgiebig: "Wir glauben, dass heute ein guter Tag für die Wähler ist, da der Wille der Wähler nun Bestand hat, auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist", erklärte Andy Pugno, der als Anwalt die Unterstützer von Proposition 8 vertreten hat. Bei diesem Volksentscheid hat 2008 eine knappen Mehrheit der Kalifornier das Recht auf Ehe für Lesben und Schwule basisdemokratisch abgelehnt (queer.de berichtete).
Die Homo-Gruppe Equality California zeigte sich dagegen "enttäuscht" darüber, dass "wieder einmal unsere Grundrechte mit Füßen getreten werden". Die Aktivisten rechnen sich aber weiterhin gute Chancen aus: "Wir sind optimistisch, dass das Gericht in unserem Sinne entscheiden wird."
Viele Homo-Paare haben nach dem Urteil von Bundesrichter Walker bereits einen Termin beim Standesamt beantragt und Hochzeitspartys geplant. Sie müssen nun voraussichtlich noch mindestens ein Jahr warten, bevor sie sich das "Ja"-Wort geben können - oder in einen der fünf US-Bundesstaaten ausweichen, die die Ehe für Schwule und Lesben bereits geöffnet haben. (dk)
Links zum Thema:
» Die Gerichtsentscheidung im Wortlaut und weitere Erläuterungen (Englisch)













