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- 20. August 2010 2 Min.

Schwule und Lesben dürfen zwar noch nicht heiraten, aber ihre Verpartnerung immerhin wie Heteros im Standesamt durchführen lassen.
Als vorletztes Bundesland legt der Freistaat Thüringen das Standesamt als Eintragungsort für Lebenspartnerschaften fest - nur noch Baden-Württemberg weigert sich, die Behörde landesweit für Homo-Paare freizugeben.
Der thüringische Innenstaatssekretär Jörg Geibert (CDU) kündigte am Donnerstag im Erfurter Landtag an, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in der kommenden Plenarsitzung im September eingebracht werde. Damit müssen sich Schwule und Lesben künftig nicht mehr im Ordnungsamt das Ja-Wort geben. Grund für die Gesetzesänderung: Die Christdemokraten haben bei den Wahlen im letzten Jahr die absolute Mehrheit verloren und mussten eine Koalition mit der SPD eingehen, die Verpartnerungen im Standesamt im Koalitionsvertrag durchsetzte (queer.de berichtete). Die Gleichstellung im Beamtenrecht steht allerdings noch aus.
Langjährige Blockade der CDU
In den letzten Jahren hat die CDU, die zwischen 1999 und 2009 allein regierte, die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren stets abgelehnt. Erst im März 2009 votierten die Christdemokraten gegen einen Antrag zur Gleichbehandlung (queer.de berichtete). Thüringen war 2001 neben Sachsen und Bayern auch eines von drei Ländern, das Klage gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Damals argumentierte das von Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) regierte Land, dass schwul-lesbische Verpartnerungen gegen den im Grundgesetz verbrieften Schutz von Ehe und Familie verstoßen würden. Karlsruhe folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Rot-Grün wollte 2001 eigentlich das Standesamt als bundesweiten Eintragungsort für Lebenspartnerschaften festschreiben. Allerdings wurde das durch die Unionsmehrheit im Bundesrat verhindert. Nach und nach öffneten aber immer mehr Länder das Standesamt, meist nach einem Koalitions- oder Regierungswechsel. So ließ Sachsen nach dem Regierungseintritt der SPD 2005 das gleichgeschlechtliche Paare ins Standesamt, während 2008 in Bayern die Beteiligung der Liberalen an der Staatsregierung Schwulen und Lesben den Zugang zu dieser Behörde ermöglichte. (dk)














