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  • 24. August 2010 39 4 Min.

145 Millionen Euro zieht der Staat wegen der fehlenden Gleichstellung beim Splitting Schwulen und Lesben jedes Jahr aus der Tasche.

Das Ehe­gatten­splitting ist die größte Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten - nur noch wenigen erschließt sich allerdings der Sinn dieser Subvention, die sich der Staat 33 Milliarden Euro pro Jahr kosten lässt.

Von Dennis Klein

Das Bundes­verfassungs­gericht hat 2009 entschieden, dass verpartnerte Paare nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Verheiratete - einzige Ausnahme: Es liegt ein triftiger Grund vor. Bei der Erbschaftssteuer lag dieser Grund nicht vor, wie Karlsruhe erst vor einer Woche bekannt gab (queer.de berichtete). Viele Konservative wie Innenminister Wolfgang Schäuble sehen das aber anders. Für sie ist die "Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern" vorrangig. Dabei wird das Ehe­gatten­splitting jedem Ehepaar gewährt, egal ob es zehn Kinder oder zehn Katzen großzieht.

Politisch sind die Frontlinien weitgehend geklärt: FDP, SPD, Grüne und Linkspartei setzen sich einhellig für die Gleichstellung ein, auch beim Ehe­gatten­splitting. Die Union hält wie ein Berserker dagegen: Die CSU will Schwulen und Lesben am liebsten gar keine Rechte gewähren. Die CDU ist vielschichtiger, obwohl sie mehrheitlich auch für eine Schlechterstellung von Homo-Paaren eintritt. Einzelne Politiker, meist aus den Großstädten, hinterfragen aber offen den Nutzen dieser Diskriminierungspolitik.

Steuergeschenk fördert die "Frau am Herd"


Das Bundesverfassungsgericht hat grundlose Benachteiligung von Schwulen und Lesben untersagt.

Das Splitting bevorzugt vor allem Paare mit großen Gehaltsunterschieden: Das Einkommen beider Partner wird zusammengerechnet, halbiert und dann doppelt besteuert. Damit sinkt der Spitzensteuersatz eines Paares, wenn ein Partner mehr als der andere verdient. Ein Beispiel: Erhält ein kinderloser Mann 30.000 Euro Bruttolohn im Jahr, müsste er als Single 4.400 Euro pro Jahr für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Ist er mit einer Hausfrau verheiratet, die maximal mit einem 400-Euro-Job ein Zubrot verdient, muss er nur noch läppische 1.300 Euro ans Finanzamt abführen. Ersparnis: über 3.000 Euro. Je höher das Einkommen des Mannes, desto mehr rentiert sich seine Hausfrau.

Das "Relikt aus der Ära der Hausfrauen-Ehe" ("Spiegel") ist allerdings in die Jahre gekommen - und mit Ausnahme der C-Parteien weiß keiner so richtig, warum der Staat Milliarden investiert, damit ein Ehepartner, meist die Frau, sich dem Arbeitsmarkt entzieht. Doch auch bei der Union gibt es Bewegung: Bereits vor vier Jahren hatten die CDU-Abgeordneten Ole Schröder und Michael Kretschmer erklärt, dass das Splitting "nicht mehr zeitgemäß" sei (queer.de berichtete). Von ihrer Partei wurden die Jungpolitiker aber schnell zurückgepfiffen.

Nazis wollten Frauen mit Steuertricks aus dem Arbeitsmarkt verdrängen

Dabei zeigt die Geschichte, dass das Splitting aus haarsträubenden Gründen eingeführt wurde: So ließen die Nationalsozialisten seit 1934 die Einkommen von Eheleuten zusammen veranlagen, um Frauen aus dem Arbeitsleben zu verdrängen und dazu zu animieren, viele kleine Deutsche in die Welt zu setzen. Im Krieg wurde diese Regelung wieder eingeschränkt, da nun die Arbeitskraft der Frauen für das Reich gefragt war. Ende der 50er Jahre entstand dann das Splitting nach heutigem Muster, das ebenfalls die Frau an Heim und Herd binden sollte. Frauen und insbesondere Mütter wurden mit mehreren Gesetzen dazu animiert, sogar Teilzeitarbeit abzulehnen. Bis 1977 musste der Ehemann ohnehin zustimmen, wenn die Frau eine Beschäftigung ausüben wollte.

Diese Politik wurde damals als grundgesetzkonform angesehen: So entschied das Bundesverfassungsgericht 1957, dass die Hausfrauen-Ehe besser gestellt sein muss. Als Grund wurde - wie heute noch von CDU und CSU - der besondere Schutz der Ehe im Grundgesetz genannt. 1957 entschieden die Karlsruher Richter übrigens auch, dass Schwule keine Recht auf Gleichberechtigung haben und mit Zuchthaus bestraft werden dürfen.

Splitting international ein Auslaufmodell

International gesehen ist Deutschland mit dem Splitting weitgehend isoliert. Andere Länder lassen eher Familien mit Kindern - unabhängig von deren sexueller Orientierung - Gelder oder Dienstleistungen zukommen. So setzen etwa Frankreich und die skandinavischen Länder schon seit Jahren auf kostenlose Kleinkinderbetreuung. In Finnland besteht etwa ein garantierter Anspruch auf Betreuung ab der Geburt eines Kindes.

Auch in Ländern, die sich für ihre "Familienwerte" loben, ist das Ehegattensplitting unbekannt: So sind in den USA viele Ehepaare sogar steuerlich schlechter gestellt als Einzelpersonen. Trotzdem kämpfen auch dort schwule und lesbische Aktivisten für eine Gleichstellung, da die Ehe natürlich mehr Rechte kennt als nur die Einkommensteuer. Der Geburtenrate hat die "Marriage Penalty" übrigens nicht geschadet: Die Amerikanerinnen sind fast doppelt so gebährfreudig wie Frauen hierzulande.

Falls das Splitting nicht abgeschafft wird, müsste es aber aus Gründen der Gleichbehandlung auf Schwule und Lesben ausgedehnt werden. Das heutige Bundesverfassungsgericht hat bereits in Entscheidungen zur Hinterbliebenversorgung und zur Erbschaftssteuer erklärt, dass Benachteiligungen grundgesetzwidrig sind. Die Richter beriefen sich dabei auf Artikel 3, der klar ausdrückt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Viele Homo-Aktivisten haben wegen Diskriminierung im Einkommensteuerrecht geklagt. Noch ist aber unklar, wann das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden wird. Sollte sich die Union einer Gleichbehandlung verweigern, könnte also Karlsruhe der Regierung ein neues Gesetz diktieren. Sinnvoller wäre es aber, die Subvention für Paare ganz abzuschaffen, um die Milliarden in zukunftsweisende Projekte zu investieren oder kostenneutral die Steuern für alle - unabhängig von deren Familienstand - zu senken.

-w-

#1 Timm JohannesAnonym
  • 24.08.2010, 18:03h
  • Ein sehr, sehr guter Artikel auf Queer, der dieses Thema sehr gut darstellt und historisch gut recherchiert wiedergibt. Für mich einer der besten Artikel, die ich je so auf Queer lesen durfte. Ein Lob an den Autor...

    Inhaltlich stimme ich dem Artikel und der Darstellung voll zu. Wie lange noch blockiert die Mehrheit der CDU/CSU bei diesem Thema ?; zumindest aber wird es mittlerweile innerhalb der CDU/CSU nicht mehr einheitlich gesehen.
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#2 REINIBEAR
  • 24.08.2010, 19:09hFrankfurt
  • Da bin ich mal gespannt was kommt, es sind ja 2 Verfahren beim BVG anhängig und seit Jahren nicht entschieden.. Ich hoffe da kommt kein böses erwachen.
    Hätte die Schröder/Fischerregierung die Ehe-Light in die "Ehe" überführt, müsste sich jetzt keiner damit rumärgern - auch die BVG-Richter nicht.

    Der Staat und die Gesellschaft hätte ja keinen Nachteil bei einer Gleichbehandlung.

    Aber selbst bei Ehe-Light zieht sich die Anpassung wie ein Kaugummi.
    Gleiche Pflichten heißt gleiche Rechte!
    Das schreib ich mal Mutti in Gebetsbuch!
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#3 KlofrauAnonym
  • 24.08.2010, 19:21h
  • Antwort auf #1 von Timm Johannes
  • Ich hatte es schon anderer Stelle ausgeführt: Ich bin der Auffassung, dass das Zusammenleben bzw. Füreinandereinstehen von Menschen in einem Staat auch entsprechend honoriert werden sollte.

    Sprich, wenn ich eine ELP, eine Ehe oder einen PACS eingehe, dann übernehme ich für meinen Partner bestimmte Pflichten. So muss ich ihn z.B. - so ich selber genug Geld verdiene - in dem Fall unterstützen, wenn er arbeitslos wird. Als Gegenleistung für diese Risikoübernahme gewährt uns der Staat im Idealfall dann eine niedrigere Steuer.

    Es ist ein Geben und Nehmen.

    Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum einige so vehement die komplette Abschaffung des Ehegattenzuschlags fordern - sie müssten dann konsequenterweise auch alle Pflichten von Eheleuten gegeneinander abschaffen.

    Dass man Familien mit Kindern mehr fördern sollte als kinderlose Paare, möchte ich selbstredend auch.

    Ich weigere mich aber dagegen, dass ich für meinen Lebenspartner bestimmte Pflichten übernehmen soll, wenn mir der Staat im Gegenzug kein Splitting gewährt.

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    Fallbeispiel: Bei einem befreundeten Paar verdient der eine ca. 1500-1600 EUR netto pro Monat - der andere ist gerade arbeitslos und schlägt sich mit Gelegenheitsjobs durch, bei denen er gerade mal 500 EUR verdient.

    Die beiden verlieren in diesem Jahr 700 EUR Splittingvorteil, wenn die ELP bis dahin nicht angeglichen wird.

    Und der Hauptverdiener hat nun auch nicht gerade viel Kohle im Monat zur Verfügung.
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    Ich wollte damit nur ausdrücken, dass das Splitting weiß Gott nicht nur irgendwelchen superreichen Professoren mit arbeitscheuer Hausfrau zugutekommt, sondern dass auch Kleinverdiener davon profitieren.

    Wenn, dann sollte man es so reformieren, dass es nach oben hin begrenzt wird, dass also Superreiche nicht den maximalen Splittingvorteil bekommen.

    Wer aber wenig Geld hat, für den ist das Splitting ein Segen.

    Es ist also nicht alles nur Schwarz-Weiß - es gibt auch Zwischentöne!
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