Die Bremer Bürgerschaft befindet sich gleich neben dem St.-Petri-Dom. (Bild: Allie Caulfield / flickr / by 2.0)
Bremen hat als erstes Bundesland den Schutz von eingetragenen Partnerschaften in der Landesverfassung beschlossen - die CDU stimmte aus "christlicher Überzeugung" dagegen.
In der Bürgerschaft votierten am Dienstag 57 Abgeordnete für die Novellierung, 23 wollten die Verfassungsänderung verhindern. Damit erreichten die Befürworter knapp die geforderte Zwei-Drittel-Mehrheit, die bei 56 Ja-Stimmen liegt. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen stimmte ebenso für den Schutz von Homo-Partnern wie die Oppositionsparteien Linke und FDP. Einzig die Christdemokraten und die rechtspopulistische Wählervereinigung "Bürger in Wut", die mit einem Sitz in der Bürgerschaft vertreten ist, votierten dagegen.
Die CDU begründete die Ablehnung der Gleichbehandlung mit religiösen Vorbehalten: "Wir können uns aus unserer christlichen Überzeugung heraus dem Vorschlag nicht anschließen", erklärte die CDU-Politikerin Sibylle Winther nach Angaben des "Weser-Kuriers".
SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe kritisierte den "Rückfall" der Christdemokraten scharf und erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor acht Jahren entschieden hat, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften bei Rechten und Pflichten wie Ehen behandelt werden können. Die CDU hat stets erklärt, dass Homo-Paare benachteiligt werden müssen, weil das Grundgesetz einen "besonderen Schutz von Ehe und Familie" fordert. Mit dieser Interpretation steht die Union unter den etablierten Parteien inzwischen aber alleine da.
Mit der Verfassungsänderung ist fortan die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Eheleuten im bremischen Recht verboten.
Bremen wird seit 2007 von SPD und Grünen regiert und gilt seit Jahren als Vorreiter in Sachen Homo-Rechte. So gehörte das kleinste deutsche Bundesland mit den beiden anderen Stadtstaaten zu den Initiatoren einer Bundesratsinitiative zur Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für Schwule und Lesben im Grundgesetz. Der Antrag scheiterte Ende 2009 (queer.de berichtete). (dk)
Da könnte das Bundesland Berlin nachziehen und in Artikel 12 seiner Landesverfassung dies ebenso einfügen.