Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?12640
  • 26. August 2010 43 2 Min.

Nadja Benaissa in einem PR-Foto

Das Amtsgericht Darmstadt hat die "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa am Donnerstag zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie einen Mann bei ungeschütztem Sex mit dem HI-Virus angesteckt hat.

Damit folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss die 28-Jährige 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Benaissa der versuchten gefährlichen Körper­ver­letzung und der gefährlichen Körper­ver­letzung schuldig gemacht hat.

Sie hat demnach 2004 einen Sexpartner mit HIV infiziert. Obwohl sie von ihrer Infektion wusste, bestand sie nicht auf Safer Sex und verschwieg ihrem Partner die Infektion. Am Mittwoch hatte ein Gutachter erklärt, dass sie mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die Quelle für die HIV-Infektion war, da beide eine seltene Forum des Virus in sich tragen. Die "No Angels"-Sängerin hat nach Ansicht des Gerichts zudem mit einem weiteren Mann ungeschützten Sex gehabt, ihn aber nicht angesteckt.

- w -

Benaissa hatte während des Verfahrens mehrfach erklärt, dass sie "einen riesigen Fehler" gemacht habe und diesen bedauere. Das Gericht forderte sie deshalb auf, sich "zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit" in psychologische Behandlung zu begeben.

Linke kritisiert Urteil


Klaus Lederer (Die Linke) (Bild: Wiki Commons / Franz Richter / CC-BY-SA-3.0)

Kritik am Urteil kam aus der Politik: Der Berliner Linkspartei-Landeschef Klaus Lederer nannte die Strafe "rechtlich fragwürdig". "HIV/AIDS stigmatisiert und grenzt aus. Es ist daher auch heute für viele Infizierte nach wie vor schwierig, offen über ihre Infektion zu sprechen", erklärte das offen schwule Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. "Das Strafrecht ist nicht das geeignete Mittel, um dagegen wirksam etwas zu tun".

Die Deutsche Aids-Hilfe hatte bereits vor der Urteilsverkündung einen Freispruch für Benaissa gefordert (queer.de berichtete). Die Organisation kritisierte, dass einseitig nur positiven Menschen die HIV-Prävention aufgebürdet werde. Bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr trügen aber beide Partner Verantwortung dafür, für den nötigen Schutz zu sorgen. (dk)

#1 xdaAnonym
  • 26.08.2010, 15:13h

  • schade, nur bewährung, sie hätte wenigstens nen richtigen knastaufenthalt verdient. aber halt starbonus ... armes rechtssystem.
  • Direktlink »
#2 BerlinerAnonym
  • 26.08.2010, 15:43h

  • Dass die Präventionsarbeit durch implizite Stigmatisierung (Boulevardmedien!) jetzt womöglich Schaden nimmt finde ich bedauerlich. Oder direkter: Beschissen.

    Dass jemand sich für seine WISSENTLICHEN Taten nicht mit den Fehlern Anderer herausreden kann finde ich gut. Die Verurteilung ist angemessen.

    Was das Strafmaß angeht: Keine Ahnung, ich kenne den Fall nicht. Und sogenannte Stars interessieren mich auch nicht sonderlich.

    Ein Berliner
  • Direktlink »
#3 MinkAnonym
  • 26.08.2010, 16:23h

  • Ein schreckliches Urteil. HIV + lerInnen droht nun die Kriminalisierung. Solidarität muss aber die Antwort sein. Werden auch Grippeinfizierte verurteilt, die Bahn fahren. Die Mortalität der Influenza ist zig Mal höher als bei HIV!
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: