In Österreich erhalten schwule Paare nach ihrer Verpartnerung nur einen "Nachnamen" - und nicht wie Heterosexuelle einen "Familiennamen" - jetzt sogar mit dem Segen des höchsten Gerichts.
Der Verfassungsgerichtshof in Wien lehnte unlängst die Beschwerde eines lesbischen Paares ab, weil der Fall zu "geringfügig" sei. Helmut Graupner, Anwalt des Paares und Chef der Homo-Gruppe Rechtskomitee Lambda (RKL), kündigte bereits weitere rechtliche Schritte gegen den "namensrechtlichen Rosa Winkel" an.
In Österreich können sich Schwule und Lesben seit Anfang des Jahres verpartnern. Die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP) setzte aber in Verhandlungen mit den Sozialdemokraten durch, dass Homo-Paare die Bezeichnung "Familiennamen" verlieren. Ihr Name wird in offiziellen Dokumenten nur noch als schnöder "Nachname" bezeichnet. Die ÖVP wollte damit klarstellen, dass es sich bei Homo-Paaren nicht um eine Familie handelt.
Die Namenskategorie "Nachname" wurde neu und nur für eingetragene Paare geschaffen. Solche "Nachnamen" kennzeichnen also ihre Träger als homosexuell. Bei den Klägerinnen führte das zu einer skurrilen Situation: Christina und Daniela trugen zufällig bereits vor ihrer Verpartnerung den Familiennamen Bauer. Christina Bauer hatte nach dem Ja-Wort nur noch einen "Nachnamen". Da Daniela Bauer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, behielt sie aber einen "Familiennamen".
Graupner kritisierte insbesondere, dass die Ungleichbehandlung von Homos und Heteros böse Erinnerung wachrufe: "Die letzte in Österreich erfolgte Kennzeichnung einer Bevölkerungsgruppe durch Namen erfolgte durch die 'Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen' aus dem Jahr 1939. Angeordnet wurde damals bekanntlich die Kennzeichnung von Juden durch die Pflichtvornamen Israel bzw. Sara", erklärte der Anwalt. (dk)