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- 01. September 2010 2 Min.

Nicht nur Reichstagsbesucher müssen warten... (Bild: Wiki Commons / Schlaier / PD)
Auf eine Anfrage der Linksfraktion erklärte das Bundesinanzministerium, dass die Regierung die steuerliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angehen will.
"Im Hinblick auf die Stellung eingetragener Lebenspartner im Einkommensteuerrecht bleibt der Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren abzuwarten", erklärte Hartmut Koschyk, parlamentarischer Geschäftsführer im Bundesfinanzministerium, in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Barbara Höll (Die Linke).
Zudem prüfe die Regierung nach Angaben des Finanzministeriums derzeit "eingehend", wie sie das Karlsruher Urteil zur Erbschaftssteuer umsetzt. Hier hatte Schwarz-Gelb im Mai 2010 zwar eine Gleichstellung beschlossen, allerdings nicht rückwirkend (queer.de berichtete). Drei Monate später gab Karlsruhe bekannt, dass Schwule und Lesben bei der Erbschaftssteuer schon ab 2001 gleichgestellt werden müssen (queer.de berichtete). Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass grundlose Benachteiligungen von Homo-Paaren gegenüber Heterosexuellen gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen.
Bundesregierung "hintertreibt" Gleichstellung

Barbara Höll ist die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
"Die Bundesregierung setzt weiterhin auf eine verfassungswidrige Diskriminierung, statt diese umgehend zu beenden", erklärte nun Barbara Höll. "Die Diskriminierung umgehend zu beenden hieße, vom Einkommenssteuer- bis zum Adoptionsrecht umgehend Gesetzentwürfe zur Gleichstellung vorzulegen". Stattdessen warte die Bundesregierung wieder nur ab und hintertreibe die "verfassungsmäßig zwingend gebotene Gleichstellung" von Ehe und Lebenspartnerschaft. "Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, wenn die Betroffenen dieser Diskriminierung erst vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Grundrechte erstreiten müssen", so Höll. Dabei könnte die Benachteiligung sehr einfach beendet werden - durch die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben.
Eingetragene Lebenspartner sind - unabhängig davon, ob sie Kinder großziehen - bei der Einkommenssteuer benachteiligt, weil sie nicht in den Genuss des Ehegattensplittings kommen. Diese Transferleistung hat einen jährlichen Umfang von 33 Milliarden Euro. Homo-Paare müssen dadurch bis zu 15.000 Euro pro Jahr mehr an den Fiskus abführen als Heteros. (dk)















Und die Lesben und Schwulen "warten" auch -und zwar immer ungeduldiger- darauf, dass die rechtlichen Diskriminierungen endlich auf allen Ebenen beendet und die volle rechtliche Gleichstellung vollzogen wird. Politiker, die fortlaufend gegen den Geist des Grundgesetzes verstoßen, sollte man m.E. bei anstehenden Wahlen abstrafen.