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  • 02. Juli 2004 14 5 Min.

Der Deutsche Bundestag hat sich am Freitag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (Drucksache 15/3445) befasst. Der rot-grüne Entwurf ermöglicht die Stiefkind-Adoption sowie die Möglichkeit zur Verlobung und enthält Anpassungen im Unterhaltsrecht und der Hinterbliebenenversorgung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden und am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Weitere Verbesserungen, unter anderem im Steuerrecht, sollen im Herbst in einem weiteren Gesetz folgen, das dann im Gegensatz zur heutigen Vorlage im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Zuvor hatte bereits die FDP einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften vorsieht und damit über den Regierungsentwurf hinausgeht.

SPD, Grüne: Schritt für Schritt voraus

Die Gesellschaft sei aber "noch nicht so weit", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die den Gesetzentwurf vorstellte und gegen die Vorwürfe verteidigte, die Stiefkindadoption sei nicht im Sinne des Kindes. Mit der Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe sei man "ein ganzes Stück weitergekommen", hier habe man handeln müssen, sonst werde "anderweitig entschieden", so die Ministerin in Hinblick auf die Bereitschaft der Homo-Paare, sich ihre Rechte sonst mühsam vor Gericht zu erstreiten.

Die grüne Vizepräsidentin des Bundestages, Antje Vollmer, nutzte die Ministerinnenrede zu einer Rückfrage, die von Abgeordneten gerne zur Kritik verwendet wird. Vollmer, die bereits in einem Zeitungsbericht das Adoptionsrecht kritisiert hatte, fragte, ob man angesichts der wenigen zu erwartenden Fälle überhaupt ein Gesetz brauche. Die bislang viel gescholtene Ministerin konterte darauf resolut, man müsse auch die Diskriminierung Einzelner bekämpfen. Auch die fünf bis zehn Fälle pro Jahr, mit denen sie im Falle der Stiefkindadoption rechne, seien für ein Gesetz ausreichend. Das habe ja auch mit "der Sorge für das Kind zu tun", so die Ministerin, schließlich erhalte es daraus auch Ansprüche. Die SPD-Parlamentarier Olaf Scholz und Johannes Kahrs unterstützten die Argumentation mit weiteren Reden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte, durch den Gesetzentwurf schreite die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartner voran. Beck, der im Bundestags-TV anfänglich versehentlich als Marie-Luise untertitelt wurde, sagte, die Stiefkindadoption sei zum Wohl des Kindes. "Worin besteht das Wohl des Kindes, das bei Papi und Papi oder Mami und Mami aufwächst, wenn diese rechtlich nichts miteinander zu tun haben?" Er habe den FDP-Antrag für ein uneingeschränktes gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Homo-Paare begrüßt, aber man müsse "Schritt für Schritt" gehen, denn die Gesellschaft sei noch nicht so weit, so Beck, dessen Partei auf jedem CSD und in jedem Wahlkampf mit dem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht wirbt.

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen zeigte sich dann auch enttäuscht über das seiner Meinung nach nicht weit genug gehende Adoptionsrecht. Der Entwurf der Regierung sei ein "Schritt in die richtige Richtung, aber ein zu kurzer". Das Adoptionsrecht werde "leider nicht rational diskutiert", so van Essen. Natürlich hätten manche Menschen Sorgen, die man ernst nehmen müsse, aber man müsse auch die Realität sehen. Die FDP begrüße auch den Rest des Gesetzes, auch wenn es "viel zu spät" komme.

Union für Vater und Mutter

Die CDU-Abgeordnete Ute Granold beschwerte sich, dass der Gesetzestext erst vorgestern bekannt gegeben wurde. Ein solches "überstürztes Vorgehen", wie es die Regierungskoalition in der Homo-Politik mehrfach gezeigt habe, solle "wohl die Beratung durch Andersdenkende ausschließen" und sei "eine Missachtung des Parlaments". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes habe zwar dem Gesetzgeber erlaubt, die Homo-Ehe an die Ehe anzugleichen, das bedeute aber "nicht eine automatische und selbstverständliche Rechtsübertragung" und Zustimmung der Union. Maßstab sei Artikel sechs der Verfassung, der Ehe und Famile unter besonderen Schutz stelle. Die Ehe sei Keimzelle der Gesellschaft, da Mutter und Vater Verantwortung übernehmen. Es sei "von der Natur vorgegeben, dass ein Kind Vater und Mutter hat", so die CDU-Abgeordnete aus Mainz. Mit der geplanten Adoption entstünde eine Ausnahmesituation, die sich nicht rechtfertigen ließe. "Das homosexuelle Outing ist eine Belastung für die Kinder, die alt genug sind, zu wissen, was das bedeutet", so Granold, die danach noch den Bericht Vollmers zitierte, dem sie sich "uneingeschränkt anschließen" könne.

Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab sagte, man wolle "seriös und sachlich diskutieren", scheiterte dann aber daran. Die "grundgesetzlich normierten Grenzen" dürften nicht überschritten werden, so Raab. Sie interpretierte den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz als Verbot für die Adoption durch schwul-lesbische Paare. Raab sagte, man sei nicht nur gegen die Stiefkindadoption, sondern unter anderem auch gegen die Verbesserungen in der Versorgung und im Entschädigungsrecht. Trotzdem sehe auch die CDU/CSU-Fraktion Verbesserungsbedarf bei gegenwärtigen Gesetz. "Aber das nicht im Schnellgalopp und nicht in dem Ausmaß", so Raab.

LSVD warnt vor Kulturkampf

Der Gesetzentwurf wurde danach in die Ausschüsse verwiesen, federführend ist der Rechtsausschuss. Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärte, die Überarbeitung sei "ein erster wichtiger Schritt", man erwarte noch in diesem Jahr ein Ergänzungsgesetz. An der Regierung äußerte Braun trotz fehlendem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht keine Kritik, warnte aber die Union davor, "wegen der Frage der Stiefkindadoption einen Kulturkampf auf dem Rücken der in gleichgeschlechtlichen Familien lebenden Kinder vom Zaun zu brechen". Damit würden diese Familien "diffamiert und herabgesetzt". "Das hat mit verantwortungsvoller Familienpolitik nichts zu tun!", so Braun. (nb)

2. Juli 2004, 16:31 Uhr

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-w-

#1 BebeAnonym
  • 02.07.2004, 17:46h
  • Na eeeeeeeeeeeeendlich!

    Lange genug hat's ja gedauert. Nur die CSU meint jetzt komischerweise, nachdem jetzt so lange nichts getan wurde, das Galloppiertempo sei ja völlig falsch. Manchmal wundert man sich echt... Komisch, diese Frau Raab...

    Auch ein bißchen komisch war, daß alle Argumente gegen das neue Gesetzt in der Stiefkindadoption endeten, und die CDU/CSU-Gründe gegen diese waren Gründe, welche man auch gegen Stiefkindadoption im Hetero-Bereich hätte anwenden könnte. Das tat die CDU/CSU natürlich nicht.
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#2 wolfAnonym
  • 02.07.2004, 18:17h
  • ein saublöderes argument , wie "die gesellschaft ist noch nicht soweit", habe ich noch nie gehört !
    es geht um die gleichstellung nach dem grundgesetz und nicht nach der meinung einzelner dödel, die ohnehin nur angst um ihre bezüge haben.
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#3 BebeAnonym
  • 03.07.2004, 14:58h
  • Leider hat Stoiber schon das Rückgängig- machen der Stiefkindadoption angekündigt.
    Was die vom Stiefvater oder der Stiefmutter bis dahin adoptierten Kinder dann davon haben sollen, das konnte er leider nicht erklären!
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