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- 22. September 2010 2 Min.

Ban Ki-moon ist seit 2007 der achte Generalsekretär der Vereinten Nationen. (Bild: World Economic Forum / flickr / by-sa 2.0)
UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat sich für die Abschaffung von Gesetzen gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen ausgesprochen.
Der 66-jährige Südkoreaner richtete am Freitag den Appell an die Staatenwelt, niemanden wegen seiner sexuellen Orientierung zu diskriminieren. "Gesellschaftliche Ansichten sind nur schwer zu ändern, aber kulturelle Rücksichtnahmen sollten nicht den Menschenrechten im Weg stehen", so Ban in dem Appell, der von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navanethem Pillay, anlässlich einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf verlesen wurde.
Laut Ban widerspricht die Verfolgung Homosexueller dem Geist der internationalen Vereinbarungen: "Wir sollten uns darum kümmern, dass jeder den vollen Schutz der internationalen Menschenrechtsgesetze erhält und nicht nach Schlupflöchern suchen, wie bestimmte Personen davon ausgeschlossen werden können."
Menschenrechtskommissarin Pillay erklärte, dass in 78 Ländern nach wie vor Homo- oder Transsexualität als Verbrechen angesehen werde. Erstes Ziel der Vereinten Nationen müsste sein, diese Kriminalisierung zu beenden. Zudem sollte mehr getan werden, um Diskriminierung und Homophobie zu beenden.
Ban hatte sich im Mai dieses Jahres für die Freilassung eines wegen Homosexualität verurteilten Paares in Malawi eingesetzt (queer.de berichtete). Die beiden zu je 14 Jahre verurteilten Männer waren damals nach einem Besuch des UN-Generalsekretärs begnadigt worden. Ban beglückwünschte damals das Land zu der "mutigen Entscheidung".
Die UN ist in den letzten Jahren homofreundlicher geworden: So gewährte der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen (ECOSOC) in den letzten Jahren mehrere Homo-Gruppen Beraterstatus - meist gegen die Stimmen von homofeindlichen Ländern. Unter den großen Ländern sprechen sich insbesondere Russland und China gegen die Aufnahme von schwul-lesbischen Organisationen aus. (dk)















"Dennoch sollte die gebotene Antwort auf die Ungerechtigkeiten an homosexuellen Personen in keiner Weise zu der Behauptung führen, die homosexuelle Veranlagung sei nicht ungeordnet. Wenn eine solche Behauptung aufgestellt und homosexuelles Tun folglich als gut akzeptiert wird oder wenn eine staatliche Gesetzgebung eingeführt wird, welche ein Verhalten schützt, für das niemand ein irgendwie geartetes Recht in Anspruch nehmen kann, dann sollten weder die Kirche noch die Gesellschaft als ganze überrascht sein, wenn andere verkehrte Vorstellungen und Praktiken an Boden gewinnen sowie irrationale und gewaltsame Verhaltensweisen zunehmen. " (Ratzinger 1986)
Die UN widerspricht dem nun: Man kann jetzt juristisch durchaus ein Recht auf (gleich-)geschlechtliche Selbstbestimmung in Anspruch nehmen! Ein wichtiges 'Argument' gegen Klerikalinskis und Mullahs aller Schattierungen !